Einbaupflicht für Smart Meter vorerst gestoppt

Einbaupflicht für Smart Meter vorerst gestoppt
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Update 10.03.2021: Einbaupflicht vorerst gestoppt

Das OVG Münster hat in einem Eilbeschluss vom 4. März 2021 entschieden, dass die aktuell verfügbaren Smart Meter nicht über die nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgesehenen Mindestfunktionen verfügen und daher die vor einem Jahr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschlossene Markterklärung (siehe: Ursprünglicher Start des Smart-Meter-Rollout) voraussichtlich rechtswidrig ist.

Begründet hat das OVG Münster seine Entscheidung damit, dass die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme den gesetzlichen Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und der relevanten Technischen Richtlinien hinsichtlich der Interoperabilität der Zähler nicht genügen. Dies habe unter anderem zur Konsequenz, dass Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die nach dem Gesetz mit intelligenten Messsystemen auszurüsten seien, nicht ausgestattet werden könnten.

In Folge der Entscheidung können zunächst weiter auch andere, nicht-zertifizierte Smart Meter eingebaut werden.

Ursprünglicher Start des Smart-Meter-Rollout

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 31. Januar 2020 die lang erwartete Markterklärung für intelligente Messsysteme vorgelegt. Damit beginnt die verpflichtende Ausstattung von Messstellen mit Smart Metern zunächst bei Letztverbrauchern mit einem Stromverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh im Jahr. Darunter fallen neben verbrauchsstarken Haushalten vor allem kleine bis mittlere Unternehmen. Die Bundesregierung ging zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) davon aus, dass darunter ca. 4,4 Mio. Messpunkte fallen.

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet Messstellenbetreiber zum Einbau intelligenter Messsysteme - so genannte Smart-Meter, die über ein Gateway in ein Kommunikationsnetzwerk eingebunden sind. Für die unterschiedlichen Verbrauchergruppen und Erzeugungsanlagen definiert das Gesetz Zeiträume, innerhalb derer der Rollout begonnen werden kann und abgeschlossen werden muss. Eine Übersicht zum zeitlichen Ablauf finden Sie im Downloadbereich. Für den Beginn des Rollouts ist darüber hinaus die Feststellung der Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI erforderlich. Diese ist am 31. Januar 2020 erfolgt. Voraussetzung dafür war insbesondere, dass drei von einander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme, die durch das BSI zertifiziert sind, am Markt anbieten.

Verantwortlich für den Umbau ist der jeweilige Messstellenbetreiber, der spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Umbautermin den Verbraucher über den Umbau informieren und mindestens zwei Wochen vor dem Einbautermin dem Verbraucher den genauen Termin mitteilen muss.

Hintergrund

Bereits seit dem 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft. Dieses schafft die rechtlichen Grundlagen für den flächendeckenden Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bei Energieverbrauchern. Der Rollout dieser Smart-Meter ist ein wichtiger Baustein für die Digitalisierung der Energiewende.

Vor dem Hintergrund steigender Fluktuität in der Stromerzeugung ist der Smart-Meter-Rollout wichtig für die bedarfsgerechte Steuerung der Stromerzeugung und -Verteilung.

Das BSI hat unter https://www.bsi.bund.de/SmartMeter.html Informationen zu Smart-Metern veröffentlicht. Eine Kurzübersicht über Nutzen, Kosten und Zeitplan steht auf der Internetseite des BMWi unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.

 

 

Unterschied: Moderne Messeinrichtung / Intelligente Messsysteme

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die Verbrauchsdaten speichern und auf einem digitalen Display anzeigen können. Alle Stromverbraucher mit einem Verbrauch unter 6.000 kWh pro Jahr sollen einen solchen Zähler erhalten

Intelligente Messsysteme sind digitale Stromzähler, welche um eine Kommunikationseinheit - das Smart-Meter-Gateway – ergänzt werden. Das Smart-Meter-Gateway ermöglicht eine automatische Datenübertragung zum Messstellenbetreiber. Alle Stromverbraucher mit einem Verbrauch über 6.000 kWh pro Jahr sollen einen solchen Zähler erhalten.