IHK zum Haushalt der Stadt Kaarst

IHK zum Haushalt der Stadt Kaarst
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Stand: 26.11.2015

In einem Brief an die Kaarster Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein die geplante Erhöhung der Grundsteuer B kritisiert. „Die Erhöhung von 440 auf 480 Punkte trifft vor allem die flächenintensiven Betriebe“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz.

Eine IHK-Umfrage hatte gezeigt, dass der Hebesatz der Grundsteuer B im Rhein-Kreis Neuss zu den zehn wichtigsten Standortfaktoren zählt. „Sollte die Grundsteuer – wie geplant – um gut 9 Prozent erhöht werden, wird dies die Attraktivität von Kaarst als Wohn- und Wirtschaftsstandort schmälern“, betont Steinmetz.

Kritik übt die IHK in ihrer Stellungnahme zudem insbesondere an der Erhöhung der Auszahlungen für das Personal in den vergangenen Jahren. Die Personal- und Versorgungsauszahlungen sind in Kaarst von 2009 bis 2014 um 34 Prozent gestiegen. In den NRW-Kommunen insgesamt lag das Plus laut IT.NRW im selben Zeitraum bei 17 Prozent. Im Rhein-Kreis Neuss kommt keine andere Kommune auf eine vergleichsweise hohe Steigerungsrate. „In diesem Bereich sollte man in Kaarst gegensteuern“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer.

Nach der Umsiedlung von IKEA wird der Stadt eine ausgesprochen günstig gelegene Gewerbefläche zur Verfügung stehen. Sollte die Ansiedlung von steuerstarken Unternehmen gelingen, dürfte sich die bereits jetzt schon große Steuereinnahmekraft von Kaarst noch steigern. „Steuerstarkes Gewerbe wird sich aber nur dann in Kaarst ansiedeln, wenn der Standort weiterhin wettbewerbsfähige Realsteuerhebesätze bietet“, sagt Steinmetz. „Sie sind ein Signal für wirtschaftsfreundliches Handeln.“
Die Grundsteuer-B-Erhöhung wird auch nach Auffassung der IHK zwar kurz- und mittelfristig zu Mehrerträgen führen. „Langfristig ist dies aber die falsche Strategie“, erklärt Steinmetz. Er verweist in seiner Stellungnahme auf das Beispiel Monheim. Die Stadt beweise eindrucksvoll, wie niedrige Steuersätze in Kombination mit verfügbaren freien Gewerbeflächen zu höheren Steuereinnahmen führen. „Umgekehrt zeigt sich an vielen Beispielen in Nordrhein-Westfalen, allen voran in Oberhausen und Duisburg, wie höhere Steuersätze zu geringeren Steuereinnahmen führen können“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer.