IHK zur Erbschaftsteuerreform

IHK zur Erbschaftsteuerreform
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Stand: 09.07.2015

Der Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform, auf den sich die Regierungskoalition nun geeinigt hat, hat nach Einschätzung von Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein, immer noch zahlreiche Mängel. „Zwar wurde die Reform der Erbschaftsteuer nachgebessert, aber auch die nun beschlossene Kabinettsvorlage wird die Übertragung von Familienbetrieben erheblich erschweren.“ Ein zentraler Fehler bleibe: Immer noch soll das Privatvermögen eines Unternehmenserben einbezogen werden. „Damit wird das vererbte Privatvermögen doppelt besteuert“, sagt Steinmetz. „Das ist systemwidrig.“ Fast 2.900 Inhaber von Handelsregister-Unternehmen im IHK-Bezirk Mittlerer Niederrhein sind älter als 65 Jahre. Laut einer IHK-Umfrage ist für 44 Prozent der betroffenen Unternehmen eine familieninterne Nachfolgeregelung die bevorzugte Lösung.

Zudem bleibe völlig unklar, was tatsächlich in Zukunft zum Betriebsvermögen gezählt werde, so der IHK-Hauptgeschäftsführer. Damit drohe eine große Unsicherheit für die Unternehmen. „Außerdem bleibt der Zeitraum für die Kapitalbindung mit 40 Jahren unrealistisch lang“, sagt Steinmetz. „Dadurch werden nicht nur Betriebe, sondern auch die Finanzverwaltung erheblich belastet.“

Von der Zusage des Koalitionsvertrags, die Übertragung nicht zu gefährden, sei der Entwurf trotz der geringfügigen Veränderungen immer noch weit entfernt. Aus Sicht der IHK muss es im Gesetzgebungsverfahren zu weiteren Verbesserungen für die Familienbetriebe kommen.