Online-Händler müssen über Plattform informieren

Online-Händler müssen über Plattform informieren
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Stand: 08.01.2016

Online-Händler müssen zwingend ab dem 9. Januar über eine Online-Streitschlichtungsplattform auf ihrer Website informieren. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hin. Die Plattform soll Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten, die aus Online-Rechtsgeschäften entstanden sind. Dies sieht eine neue EU-Verordnung vor. Diese Pflicht trifft alle Online-Händler, die mit Verbrauchern Kauf- oder Dienstleistungsverträge schließen. Auch diejenigen sind betroffen, die über keine eigene Internetseite verfügen, sondern ihre Produkte oder Dienstleistungen über Portale wie ebay oder Amazon vertreiben.

Obwohl die Informationspflicht ab dem 9. Januar gilt, ist die Plattform noch nicht von der EU-Kommission fertiggestellt worden. Dies soll bis zum 15. Februar passieren. Allerdings ist der Link zur Schlichtungsplattform verfügbar. Um das hohe Abmahnrisiko in der Zwischenzeit zu vermeiden, sollten Online-Händler ab sofort den Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen.

Da der Link für den Verbraucher „leicht zugänglich“ auf der Homepage bereitgestellt werden muss, empfiehlt die IHK, ihn ins Impressum und gegebenenfalls in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufzunehmen. Gleichzeitig ist zwingend eine E-Mail-Adresse des Unternehmers anzugeben.

Ansprechpartner bei der IHK Mittlerer Niederrhein sind die Rechtsreferentinnen Romy Seifert, Tel. 02161 241-135, und Christin Worbs, Tel. 02161 241-137.