Gesetzliche Mitgliedschaft ist notwendig

Gesetzliche Mitgliedschaft ist notwendig
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Stand: 02.08.2017

Das Bundesverfassungsgericht hat die Selbstverwaltung der Wirtschaft gestärkt. Darauf weist die IHK Mittlerer Niederrhein hin. Das Gericht veröffentlichte heute seine Entscheidung, die Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens aus Hessen gegen die gesetzliche Mitgliedschaft und Beitragspflicht in den Industrie- und Handelskammern vollumfänglich zurückzuweisen. „Das Gericht sichert so dauerhaft die Möglichkeit, dass sich Unternehmen regional, bundesweit und europäisch in allen Fragen der Wirtschaft angemessen einbringen können“, erklärt Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein. „Besonders freut mich, dass mit der Entscheidung das ehrenamtliche Engagement der Unternehmer in der IHK auch formal vom Bundesverfassungsgericht anerkannt wird.“ Die Entscheidung des Gerichts ist für Steinmetz ein Ansporn, weiter daran zu arbeiten, den Unternehmen am Niederrhein eine starke Stimme zu geben und ihnen mit wertvollen Dienstleistungen als Partner zur Seite zu stehen.  

Das Gericht betonte, dass die Wahrnehmung des Gesamtinteresses, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und die Übernahme öffentlicher Aufgaben die gesetzliche Mitgliedschaft rechtfertigen. Nur die gesetzliche Mitgliedschaft sichere laut Bundesverfassungsgericht, dass über die IHKs „alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen“ und diese „fachkundig vertreten werden“. Weiter führt das Bundesverfassungsgericht aus: „Die Artikulation der Belange und Interessen der Wirtschaft vor Ort, um diese insbesondere gegenüber Politik und Verwaltung zu Gehör zu bringen, gelingt zumindest besser, wenn die Betriebe und Unternehmen diese Aufgabe selbst in autonomer Verantwortung wahrnehmen und alle als Mitglieder beteiligt sind.“

Die gesetzliche Mitgliedschaft einschließlich der daran gebundenen Beitragspflicht ist nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts geeignet, dieses legitime Ziel zu erreichen. Die Beiträge belasten die Betroffenen nach Wertung des Gerichts nicht übermäßig. Auch sind die IHKs, einschließlich der Wahlen zu den Vollversammlungen, demokratisch legitimiert.