Eindämmung des Abmahnmissbrauchs

Eindämmung des Abmahnmissbrauchs
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Stand: 29.03.2018

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein appelliert an ihre Mitgliedsunternehmen, die Online-Petition „Unlauterer Wettbewerb – Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens“ (Nr. 77180) an den Deutschen Bundestag mitzuzeichnen. Die Petition beinhaltet Forderungen der Wirtschaft, die Abmahn- und Klagebefugnis zu konkretisieren, die finanziellen Anreize einer Abmahnung zu verringern und Änderungen im Verfahrensrecht vorzunehmen, um missbräuchliche Abmahnungen unseriöser Marktteilnehmer einzudämmen.

„Abmahnmissbrauch zeigt, wie sich Rechtsdurchsetzung zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell entwickeln kann“, erläutert IHK-Referentin und Juristin Romy Seifert. „Im Vordergrund steht nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern es überwiegen die finanziellen Eigeninteressen der Abmahnenden.“ Eine Abmahnung könne insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe existenzbedrohend sein. „Viele Unternehmen scheuen die gerichtliche Auseinandersetzung, um zu klären, ob der Abmahner auch abmahnbefugt ist“, erklärt Seifert.

Deshalb unterstützen die Industrie- und Handelskammern die Petition. Bis zum 24. April 2018 müssen 50.000 Personen die Petition mitgezeichnet haben, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestags damit befassen muss.

Die Petition wurde von einer Bonner Unternehmerin eingereicht, die im vergangenen Jahr wegen einfacher Rechtsfehler von einem Verein abgemahnt worden war. Der Verein forderte eine Kostenerstattung, ohne dass er offenlegen musste, welche Personen in dem Verein Mitglied sind.

Unter diesem Link ist die Petition zu finden: 
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_03/_08/Petition_77180.nc.html