Förderprogramme zur Elektromobilität

Förderprogramme zur Elektromobilität
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Stand: 11.01.2018

Zwei Förderrichtlinien des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ sind auch für Unternehmen in der Region interessant. Im „Förderprogramm Elektromobilität“ des Bundesverkehrsministeriums werden die Investitionsmehrkosten von Elektrofahrzeugen sowie die dazu notwendige Ladeinfrastruktur (mit Ausnahme der Installation) bezuschusst. Antragsberechtigt sind die 90 Kommunen in Deutschland, die von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Im IHK-Bezirk sind das Neuss und Mönchengladbach. „Auch Unternehmen können Anträge stellen“, erklärt Nadja Carolin Herber, die zusammen mit Dominik Heyer bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für das Thema zuständig ist. „Sie brauchen lediglich eine Bestätigung der Stadt, dass die Anschaffung von Elektrofahrzeugen Teil des kommunalen Elektromobilitätskonzepts ist. Das ist in Mönchengladbach und Neuss der Fall.“ Je Antrag sollen mindestens zwei Fahrzeuge angeschafft werden. Anträge können bis 31. Januar 2018 eingereicht werden. „Ob und wann danach ein neuer Aufruf erfolgt, ist derzeit nicht absehbar“, so Herber.

Das „Förderprogramm Erneuerbar Mobil“ des Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministeriums wird nicht an kommunale Konzepte geknüpft sein und auch für Unternehmen offenstehen, die weniger Elektrofahrzeuge anschaffen wollen. „Das Programm unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität“, sagt Dominik Heyer. Einreichungsfrist wird der 31. März sein. Zudem planen die Ministerien vierteljährliche Verlängerungen der Aufrufe.

Bei beiden Programmen sind Förderquoten von bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten zulässig. Das bedeutet: Bezuschusst wird der Betrag, um den ein Elektrofahrzeug im Vergleich zum konventionellen Fahrzeug teurer ist. Für kleine und mittlere Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 20 beziehungsweise zehn Prozent bei der Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann.

„Unternehmen, die sich Elektrofahrzeuge anschaffen wollen, sollten auch weitere Förderprogramme des Bundes und der Länder prüfen“, rät Heyer. „So werden beispielsweise beim Umweltbonus des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 4.000 Euro pro batteriebetriebenem Fahrzeug durch Bund und Hersteller bezuschusst.“

Ansprechpartner für Unternehmen bei der IHK sind Nadja Carolin Herber (Tel. 02131 9268-546, E-Mail: herber@neuss.ihk.de) und Dominik Heyer (Tel. 02131 9268-578, E-Mail: heyer@neuss.ihk.de). Mehr Infos zum Thema gibt es im Internet:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/17498