Können Maschinen Verträge abschließen?

Können Maschinen Verträge abschließen?
© jijomathai - stock.adobe.com

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 17.09.2018

Zum Digitalisierungsprozess gehören zunehmend auch automatisierte und autonome Vertragsschlüsse, die etwa Produktionsmittel, Ersatzteile oder Wartungsleistungen betreffen können. Die Einordnung des maschinellen Vertragsschlusses in das Gefüge des Vertragsrechts bereitet Unternehmen allerdings einige Schwierigkeiten. „Verträge beruhen auf Willenserklärungen, die nach geltendem Recht nur Menschen abgeben können“, sagt Nadja Carolin Herber, Referentin bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. Aber können Maschinen überhaupt Verträge abschließen?

Wer seine Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Geschäfte der Zukunft „fit“ machen möchte, lernt bei der kostenlosen IHK-Informationsveranstaltung „Industrie 4.0 – Können Maschinen Verträge schließen?“ konkrete Lösungsansätze kennen. Sie findet am Freitag, 5. Oktober, 9 bis 13 Uhr, in der IHK in Krefeld, Nordwall 39, statt. Referent ist Rechtsanwalt Peter Poleacov von INN.LAW – Innovative Lawyers Düsseldorf, ein Experte für Wirtschaftsrecht und Digitalisierung. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Weitere Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es online unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/18611