Neues Einwanderungsgesetz geplant

Neues Einwanderungsgesetz geplant
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Stand: 20.12.2018

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein begrüßt den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, den das Bundeskabinett gestern vorgestellt hat. „Wir freuen uns, dass die Regierung die Wünsche der Wirtschaft aufgegriffen hat und somit nicht nur Akademikern, sondern auch Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Zuwanderung erleichtert“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Die gezielte Zuwanderung von qualifizierten und motivierten Menschen kann uns dabei helfen, den Fachkräftemangel zu bewältigen.“

Laut des aktuellen Fachkräftereports von IHK NRW, dem Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen, werden der NRW-Wirtschaft im Jahr 2030 rund 738.000 Fachkräfte fehlen. Gegenüber heute wird sich der Fachkräfte-Engpass somit verdoppeln. „Für den Mittleren Niederrhein bedeutet dies, dass uns 2010 49.000 beruflich qualifizierte und 3.700 akademische Fachkräfte fehlen“, erläutert Petra Pigerl-Radtke, IHK-Geschäftsführerin für den Bereich Bildung und Fachkräftesicherung.

Nach einer aktuellen Erhebung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ist deutlich mehr als die Hälfte der Unternehmen grundsätzlich offen dafür, Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland einzustellen. Von den Betrieben, die Stellen längerfristig nicht besetzen können, betrachten sogar zwei Drittel qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern als Option, um auf Engpässe zu reagieren. Besonders wichtig sei aus Sicht der Betriebe ein schnelles, überschaubares und unbürokratisches Zuwanderungsverfahren, das gleichzeitig dazu beiträgt, das hohe Qualitätsniveau der Berufsausbildung in Deutschland zu halten. Pigerl-Radtke: „Kaum ein Unternehmen kann es sich leisten, monatelang mit der Stellenbesetzung zu warten, weil Prozesse wie die Visaerteilung zu lange dauern.“ Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Verfahren beschleunigt und die Zusammenarbeit der Behörden von den Botschaften bis zu den Ausländerbehörden verbessert werden. „Ob das gelingt, hängt nicht nur vom Gesetz, sondern insbesondere von der Umsetzung ab“, sagt Steinmetz.

Als richtig bewertete der IHK-Hauptgeschäftsführer, dass es künftig auch möglich sein soll, dass qualifizierte Zuwanderer zur Arbeitsplatzsuche, aber auch zur Anpassungsqualifizierung nach Deutschland kommen können. Steinmetz: „Nur wenige der potenziellen Zuwanderer werden einen Abschluss vorweisen können, der vollständig gleichwertig zu einer deutschen Berufsausbildung ist. Fehlende Qualifikationen können dann hierzulande nachgeholt werden – das ist sinnvoll.“