Spielregeln für die WM

Spielregeln für die WM
© Mariusz Blach - Fotolia.com

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 13.04.2018

Der Countdown läuft, am 14. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Unternehmen, die dieses sportliche Großereignis für Werbezwecke nutzen oder Public Viewing anbieten wollen, müssen einige Spielregeln beachten. „Die WM ist ein Markenprodukt der Fifa“, erklärt Romy Seifert, Rechtsreferentin bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. „Die Vermarktung der kommerziellen Rechte liegt damit in den Händen des Weltfußballverbands.“ Die Fifa habe sich zudem zahlreiche Einzelbegriffe und Wortkombinationen schützen lassen.

Das bedeutet: Unternehmen, die weder offizieller Partner noch Sponsor sind, müssen eine Lizenz bei der Fifa beantragen, um mit der Fußball-WM werben zu dürfen. „Fehlt sie, kann die Fifa eine Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und gegebenenfalls Schadensersatz fordern“, erklärt Seifert. „Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen sind möglich. Und das kann schnell teuer werden.“

Allerdings kann Werbung zulässig sein, wenn die Werbeaussage rein beschreibend und nicht sittenwidrig ist. Dabei sind „unangemessene wirtschaftliche Assoziationen mit der WM beziehungsweise der Fifa“ zu vermeiden. So darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass eine Partnerschaft oder sonstige Verbindung zum Weltfußballverband besteht. Konkret bedeutet das, dass zum Beispiel Rabattaktionen wie „Das Fußballfieber steigt, die Preise fallen: 20 Prozent auf alles während der WM“ oder Beschreibungen wie „Weltmeister-Produkt“ zulässig sind. Auch eine WM-inspirierte Schaufenstergestaltung ist möglich, wenn dabei keine offiziellen Fifa-Symbole genutzt werden. „Allerdings empfehlen wir, sich bei diesem Thema anwaltlich beraten zu lassen, weil es sich immer um eine Einzelfallbetrachtung handelt“, so Seifert.

Auch für Anbieter von Public Viewing hat die Fifa umfangreiche Regeln aufgestellt. Für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen ist eine kostenpflichtige Lizenz nötig, wenn direkte oder indirekte Eintrittsgelder, zum Beispiel über erhöhte Getränkepreise, verlangt werden. Eine kostenfreie Lizenz muss beantragt werden, wenn bei nicht gewerblichen Veranstaltungen mehr als 5.000 Zuschauer erwartet werden. „Bei solchen Großveranstaltungen muss zudem in den nordrhein-westfälischen Kommunen ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden“, erklärt Seifert.

Ohne Gebühr und Lizenz können Gastronomen WM-Spiele zeigen, wenn sie keinen Eintritt verlangen und auch keine Sponsoring-Rechte vergeben. „Zu beachten ist allerdings, dass die GEMA einen Sondertarif für die Fußball-WM vorgesehen hat“, sagt Seifert. Wegen des Lärmschutzes müssen sich die Veranstalter dagegen keine Gedanken machen. Die Lärmschutzverordnung wurde für die Zeit der WM gelockert. Dadurch sind Live-Übertragungen im Freien auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr erlaubt.

Ansprechpartnerin für Unternehmen ist Romy Seifert (Telefon: 02161 241-135, E-Mail: seifert@moenchengladbach.ihk.de). Weitere Informationen gibt es im Internet: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/17623.