Neue finanzielle Förderung

Neue finanzielle Förderung
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Stand: 10.04.2019

Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen haben mit der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) das Sonderprogramm „Wachstum/Nachfolge“ für die gewerbliche Wirtschaft aus Handel, Dienstleistung und Industrie vereinbart. „Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, sich für die Zukunft aufzustellen und ihre Nachfolge zu regeln“, erläutert Bert Mangels vom Geschäftsbereich „Innovation, Gründung und Wachstum“ der IHK Mittlerer Niederrhein.

Laut einer IHK-Studie werden in Nordrhein-Westfalen in den kommenden zehn Jahren die Inhaber von zirka 282.000 Unternehmen in den Ruhestand gehen und einen Nachfolger suchen. „Viele dieser Unternehmen sind dann zwar übergabereif, aber längst nicht übernahmefähig“, so Mangels. Er geht davon aus, dass etwa drei Viertel der Unternehmen keinen Nachfolger finden werden. Das liege vor allem daran, dass viele Unternehmen nicht wettbewerbsfähig aufgestellt und somit für potenzielle Nachfolger nicht interessant seien. „Sie haben somit nur eine Chance, wenn sie die kommenden Jahre nutzen und in die Wettbewerbsfähigkeit ihres Betriebs investieren“, erklärt Mangels. „Dabei hilft das neue Förderprogramm.“

Gleichzeitig werden damit auch Unternehmen unterstützt, die Zukunftsinvestitionen tätigen möchten. „Viele notwendige Investitionen sind nur dann realisierbar, wenn die Finanzierung mit ausreichend Eigenkapital untermauert ist“, so Mangels. „Und hier setzt das Sonderprogramm an: Das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens wird aufgestockt.“ Der Umfang der Beteiligung sei abhängig vom vorhandenen wirtschaftlichen Eigenkapital. Durch das Sonderprogramm verbessere sich nicht nur die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens, sondern die Kreditfinanzierung werde ergänzt und mache viele Finanzierungen erst möglich, so der IHK-Experte.

Unternehmer, die das KBG-Programm in Anspruch nehmen, bleiben alleinige Inhaber und Gesellschafter. Anders als bei privaten Beteiligungsgesellschaften hält die KBG als stille Gesellschafterin keine Anteile am Unternehmen und nimmt auch keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung.

Interessierte Unternehmen können sich an Bert Mangels (Tel. 02151 635-335, E-Mail: mangels@mittlerer-niederrhein.ihk.de) wenden.