Maskenpflicht im Einzelhandel

Maskenpflicht im Einzelhandel
© Jurga Jot / Adobe Stock

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 23.04.2020

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird das Tragen von sogenannten Alltagsmasken ab Montag, 27. April, im Einzelhandel und im Öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. Entsprechend groß wird die Nachfrage sein. Um die Einzelhändler in der Region zu unterstützen, die solche Masken in ihr Sortiment aufnehmen möchten, ruft die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein die Hersteller solcher Masken dazu auf, sich zu melden.

Ziel ist es, möglichst schnell Anbieter und Nachfrager nach diesen Produkten zusammenzubringen. Die Anbieter werden auf einer Website der IHK gebündelt veröffentlicht, damit Händler auf der Suche nach Masken unkompliziert Kontakt zu den Herstellern aufnehmen können.

Hersteller von Alltagsmasken können sich per E-Mail (corona@mnr.ihk.de) an die IHK wenden. Für Fragen steht Gregor Werkle unter Tel. 02151 635-353, E-Mail: werkle@mittlerer-niederrhein.ihk.de, zur Verfügung.