Erhöhung der Grundsteuer sollte überdacht werden

Erhöhung der Grundsteuer sollte überdacht werden
© magele-picture / Adobe Stock

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 08.03.2021

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein warnt vor einer Erhöhung der Grundsteuer in Grevenbroich und einer damit einhergehenden Schwächung der Standortqualität. Die Stadt plant, den Grundsteuerhebesatz in zwei Stufen zunächst von 500 auf 625 im Jahr 2021 und dann auf 750 Punkte im Jahr 2023 zu erhöhen. Deshalb erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz in einer Stellungnahme an Bürgermeister Klaus Krützen und die Fraktionsvorsitzenden: „Die Stadt sollte stattdessen die von der Corona-Pandemie stark getroffenen Branchen entlasten.“

Mit 625 Punkten hätte die Stadt Grevenbroich den höchsten Grundsteuer-B-Hebesatz in der Region Mittlerer Niederrhein. Die für das Jahr 2023 vorgeschlagene Höhe von 750 Punkten toppen bundesweit bisher lediglich 20 Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern. „Sicherlich ist eine Grundsteuererhöhung standortpolitisch nicht ganz so problematisch wie eine Gewerbesteuererhöhung. Dennoch hoffen wir, dass der Vorschlag in den Gremien noch einmal beraten wird“, so Steinmetz.

Insbesondere aufgrund der Herausforderungen der kommenden Jahre könnte die vorgeschlagene Steigerung eine Belastung werden. Der Standort Grevenbroich stehe aufgrund des nahenden Endes der Braunkohleverstromung vor einem Strukturwandel und damit im bundesweiten Standortwettbewerb um Unternehmen und Fachkräfte. „Ein hoher Hebesatz bei der Grundsteuer B zeugt nicht von der Wirtschaftsfreundlichkeit einer Kommune und schwächt die Standortqualität.“ Bereits bei der Standortumfrage im vergangenen Jahr zeigten sich die Grevenbroicher Unternehmer ausgesprochen unzufrieden mit dem Grundsteuerhebesatz. „Der Standortfaktor wird damit schon jetzt deutlich schlechter bewertet als in der Region Mittlerer Niederrhein im Schnitt“, so Steinmetz. Dies hat nach Einschätzung der IHK auch mit der Wirtschaftsstruktur zu tun. Grevenbroich ist ein Standort für viele großflächige Betriebe, die überdurchschnittlich stark von einer Grundsteuererhöhung betroffen wären.

Doch auch auf einen anderen Umstand weist die IHK hin. Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer. Mit einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B werden auch Unternehmen direkt (als Eigentümer) oder indirekt (als Mieter) belastet, die zurzeit keine Gewinne haben. „Besonders in einer Krise wie der derzeitigen ist das fatal. Bei den geschlossenen und eingeschränkten Branchen, wie zum Beispiel der Gastronomie, dem Einzelhandel oder der Freizeitwirtschaft, zählt zurzeit jeder Euro“, erklärt Steinmetz. 30 Prozent der Einzelhändler und 56 Prozent der Gastronomen melden zurzeit Liquiditätsprobleme. In den Monaten, in denen die Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen können, werden ihnen diese Kosten zwar erstattet. „Nach der hoffentlich bald erfolgten Öffnung wird es für die Unternehmen aber zunächst eine Übergangsphase geben, in denen noch keine Gewinne gemacht werden, aber auch kein Anspruch auf staatliche Fördergelder besteht“, sagt Steinmetz.

Deswegen regt der IHK-Hauptgeschäftsführer an, die betroffenen Branchen etwa bei den Themen Sondernutzungsgebühren, Bürokratie und der Nutzung der Außengastronomie zu entlasten. „Außerdem wäre eine größere verwaltungsinterne Servicebereitschaft bei der Genehmigung von öffentlichen Festen und Veranstaltungen, sobald das Infektionsgeschehen und die Verordnungslage dies zulassen, für die Branchen sehr hilfreich“, so Steinmetz.