IHK kritisiert Brüggener Pläne

IHK kritisiert Brüggener Pläne
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Stand: 17.11.2021

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat zu den Steuerplänen der Gemeinde Brüggen Stellung genommen. Die Verwaltung hatte dem Rat vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer B von 443 auf 479 Punkte zu erhöhen und den Hebesatz der Gewerbesteuer von 418 auf 414 Punkte zu senken. „Zum einen würden wir eine Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes sehr begrüßen, zum anderen möchten wir aber auch auf die negativen Effekte der Grundsteuererhöhung für Teile der Wirtschaft hinweisen“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz in einem Schreiben an Bürgermeister Frank Gellen.

Im vergangenen Monat hatte die IHK gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung die IHK-Standortanalyse für Brüggen vorgestellt. „Sowohl der Gewerbesteuer- als auch der Grundsteuerhebesatz gehören zu den wichtigsten 20 Standortfaktoren aus Sicht der Unternehmen“, erklärt Steinmetz. „Die Standortqualität hängt deswegen auch von der Höhe der gemeindlichen Steuersätze ab.“ Die Senkung der Gewerbesteuer um vier Punkte würde die IHK daher begrüßen. Positiver Effekt dieser Steuererhöhung wäre aus Sicht von Steinmetz nicht nur eine Verbesserung der Standortqualität. „Wir befinden uns nach der Pandemie in einer wirtschaftlichen Erholungsphase. Jetzt ist jeder positive Impuls für die Unternehmen wichtig – auch wenn er noch so klein ist“, so Steinmetz.

Kritisch sieht der IHK-Hauptgeschäftsführer allerdings die vorgeschlagene Grundsteuererhöhung um 36 Punkte. „Derzeit ist die Grundsteuer für die einige Betriebe, die unter der Corona-Krise und ihren Folgen besonders leiden, die wichtigere Steuerart“, erläutert Steinmetz. Daher sei die Grundsteuererhöhung ein schlechtes Signal für die betroffenen Betriebe. „Auch wenn die Gewerbesteuer von größerer Bedeutung für die Wirtschaft insgesamt ist, ist“, so Steinmetz.

Dass auch die Brüggener Betriebe von den pandemiebedingten Auswirkungen betroffen sind, zeigt eine IHK-Umfrage. Bezogen auf das erste Pandemiejahr 2020 hatten 51 Prozent der Brüggener Betriebe gemeldet, dass sie Umsatzrückgänge verkraften mussten. Nur 19 Prozent der Brüggener Unternehmen konnten Umsätze erhöhen. „Deswegen ist auch in Brüggen zu befürchten, dass die Rücklagen bei einigen Betrieben aufgebraucht sind“, so Steinmetz. „Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer, die unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg gezahlt werden muss“

Bei aller Kritik hat Steinmetz auch Verständnis für den Plan der Kommune, denn die Erhöhung erfolgt parallel zur Erhöhung der vom Land festgelegten fiktiven Hebesätze. „Bleibt eine Kommune unterhalb des fiktiven Hebesatzes, rechnet sie sich für den kommunalen Finanzausgleich reicher als sie eigentlich ist“, erläutert der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Deswegen haben wir über unseren Dachverband IHK NRW auch bereits die Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Erhöhung des fiktiven Grundsteuerhebesatzes zu einer Steuererhöhungswelle führen kann.“ Steinmetz sieht aber die Kommunen in der Pflicht: „Die Steuererhöhungsspirale kann nur dann durchbrochen werden, wenn die Erhöhung der fiktiven Hebesätze zumindest nicht in gleichem Maße auf kommunaler Ebene zu Steuererhöhungen führt.“