IHK nimmt Stellung zum Entwurf des Lärmaktionsplans

IHK nimmt Stellung zum Entwurf des Lärmaktionsplans
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Stand: 11.11.2021

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Mönchengladbach mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Belange analysiert und eine Stellungnahme erarbeitet. Zuvor hatte sie Mönchengladbacher Mitgliedsunternehmen befragt. „Die Unternehmen bewerten das Vorhaben, die Lärmbelastung in der Stadt zu reduzieren, durchweg positiv“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Gleichzeitig haben wir aber auch Hinweise bekommen, dass bestimmte Regelungen den Betrieb erheblich einschränken könnten.“

Geschwindigkeitsbegrenzungen, die die Lärmbelastung reduzieren, sind für die Mönchengladbacher Wirtschaft akzeptabel. „Fahrverbote für Lkw sehen viele unserer Mitgliedsunternehmen allerdings kritisch“, sagt Silke Hauser, Leiterin des Bereichs Industrie, Klimaschutz, Mobilität. Unternehmen, die auf Lieferverkehre angewiesen seien, müssten weiterhin uneingeschränkt erreichbar sein. Zudem müssen bei den geplanten Geschwindigkeitsreduzierungen die Ampelphasen an Kreuzungen angepasst werden. „Dies ist nicht nur für einen attraktiven Wirtschaftsstandort, an dem Zulieferer, Kunden und Mitarbeiter die Innenstadt und Gewerbegebiete problemlos erreichen können, sondern auch im Sinne des Klimaschutzes unerlässlich“, betont Hauser.

Darüber hinaus weist die IHK in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass einige Gebiete, die im Entwurf des Lärmaktionsplans als ruhige Gebiete ausgewiesen werden und somit gegen eine Lärmzunahme geschützt werden sollen, an Gewerbeareale grenzen. „Wir regen an, diese Gebiete nicht als ruhige Gebiete auszuweisen“, so die Bereichsleiterin. „Mindestens jedoch sollte sichergestellt werden, dass es zu keinem Konflikt mit dem angrenzenden Gewerbegebiet kommt.“ Unternehmen hätten sich dort mit baurechtlicher Genehmigung angesiedelt und damit ein Anrecht auf Planungs- und Investitionssicherheit. „Insofern dürfen die ansässigen Betriebe durch die Ausweisung von ruhigen Gebieten weder in ihrem Bestand noch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden“, betont Hauser.