Verbot von Einwegkunststoff

Verbot von Einwegkunststoff
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Stand: 11.06.2021

Trinkhalme, Rührstäbchen, Einweg-Geschirr aus Plastik oder To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor – ab dem 3. Juli sind zum Schutz der Meere und der Umwelt EU-weit viele Einwegplastikprodukte verboten. Einzelheiten über die entsprechende „Einwegkunststoff-Verbotsordnung“ erfahren Unternehmen im Rahmen des Webinars „Einwegkunststoffe 2.0“, zu dem die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für den 17. Juni, 14 bis 16.30 Uhr, einlädt.

Die Teilnehmer lernen alles Wissenswerte über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz von Einwegkunststoffprodukten kennen. Außerdem stellen zwei Anbieter von Mehrwegsystemen Alternativen zu Einwegkunststoffen in der Gastronomie vor. Schließlich schildert ein Gastronom seine Erfahrungen mit dem Einsatz eines Mehrwegsystems.

Das kostenlose Webinar wird in Kooperation mit der IHK Düsseldorf und dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper angeboten. Anmeldungen sind über die Internetseite der IHK Düsseldorf erforderlich. Einen entsprechenden Link gibt es unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/26074