Mitarbeiterentsendung in Drittländer

Mitarbeiterentsendung in Drittländer
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Stand: 07.02.2022

Sei es zur Beratung, zur Akquise, für Reparaturen oder Montagen – die Außenhandelsunternehmen am Niederrhein sind darauf angewiesen, dass sie ihre Fachkräfte ins Ausland entsenden können. „Bei der Mitarbeiterentsendung sind allerdings sehr häufig umfangreiche Melde- und Nachweispflichten zu beachten“, erläutert Jörg Raspe, Referent im Bereich International der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. „Außerhalb der EU müssen darüber hinaus oftmals die Visabestimmungen des jeweiligen Ziellandes berücksichtigt werden.“ Um die Unternehmen bei diesen bürokratischen Herausforderungen zu unterstützen, bietet die IHK eine Webinar-Reihe an. Dabei liegt der Fokus auf der Entsendung in sogenannte Drittländer außerhalb der EU.

Die einzelnen Termine: „Mitarbeiterentsendung in das Vereinigte Königreich“, 10. Februar, 10 bis 11 Uhr; „Mitarbeiterentsendung und Visa-Regelungen in den USA“, 15. März, 16 bis 17.30 Uhr; „Mitarbeiterentsendung in die Schweiz“, 22. März, 10 bis 11 Uhr; „Mitarbeiterentsendung nach China“, 29. März, 10 bis 11 Uhr.

Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei. Eine Online-Anmeldung ist erforderlich unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/27523. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer einen Link zum virtuellen System und weitere Informationen. Ansprechpartner ist Jörg Raspe, Tel. 02131 9268-561, E-Mail: Joerg.Raspe@mittlerer-niederrhein.ihk.de.