Erbschaftsteuer: IHK-Präsident appelliert an die Politik

Erbschaftsteuer: IHK-Präsident appelliert an die Politik
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Stand: 18.12.2014

„Unsere Familienunternehmen dürfen durch die Neuausrichtung der Erbschaftsteuer keinen Schaden nehmen, ihre Zukunftsfähigkeit muss gesichert werden.“ Mit diesen Worten kommentiert Heinz Schmidt, Präsident der IHK Mittlerer Niederrhein, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die bisherige Erbschaftsteuerregelung nicht verfassungskonform ist. Bis zum 30. Juni 2016 muss der Gesetzgeber mehrere Ausnahmeregelungen überarbeiten. Es sei unzulässig, Großunternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftsteuer zu verschonen, heißt es im Urteil. Laut Bundesverfassungsgericht dürfen kleinere und mittlere Familienunternehmen allerdings bei der Erbschaftsteuer auch weiterhin vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Wie diese Entlastungen im Detail aussehen, muss nun neu geregelt werden.

Der IHK-Präsident appelliert an den Gesetzgeber, die Anpassungen so vorzunehmen, dass gefestigte Familienunternehmensstrukturen in Deutschland keinen Schaden nehmen: „Von der Reaktion der Politik wird es nun abhängen, ob die Neugestaltung des Erbschaftsteuerrechts negative Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit der Betriebe und damit auf den Unternehmensstandort Deutschland haben wird.“ Im Koalitionsvertrag habe sich die Bundesregierung eindeutig festgelegt, dass die Unternehmensnachfolge durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden dürfte. Die Regierungskoalition habe sich eine „mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschaftsteuer“ auf die Fahne geschrieben. „Das erwarten wir nun von der Politik“, so Schmidt. „Die Nachjustierung der Erbschaftsteuer darf nicht zu steuerlichen Mehrbelastungen der Betriebe führen.“