Selbstverwaltung der Wirtschaft gestärkt

Selbstverwaltung der Wirtschaft gestärkt
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens aus Hessen gegen die gesetzliche Mitgliedschaft und die Beitragspflicht in den Industrie- und Handelskammern vollumfänglich zurückgewiesen. „Mit diesem Beschluss stärkt das Bundesverfassungsgericht erneut die funktionale Selbstverwaltung der Wirtschaft in Deutschland“, erklärte Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein. „Das Gericht sichert so dauerhaft die Möglichkeit, dass sich Unternehmen regional, bundesweit und europäisch in allen Fragen der Wirtschaft angemessen einbringen können.“  Der IHK-Hauptgeschäftsführer bewertete es als „besonders erfreulich“, dass mit dieser Entscheidung das ehrenamtliche Engagement der Unternehmer in der IHK auch formal vom Bundesverfassungsgericht anerkannt werde. Die Entscheidung des Gerichts ist für Steinmetz ein Ansporn, weiter daran zu arbeiten, den Unternehmen am Niederrhein eine starke Stimme zu geben und ihnen mit wertvollen Dienstleistungen als Partner zur Seite zu stehen.  
Das Gericht betonte, dass die Wahrnehmung des Gesamtinteresses, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und die Übernahme öffentlicher Aufgaben die gesetzliche Mitgliedschaft rechtfertigen. Nur die gesetzliche Mitgliedschaft sichere laut Bundesverfassungsgericht, dass über die IHKs „alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen“ und diese „fachkundig vertreten werden“.
Weiter führt das Bundesverfassungsgericht aus: „Die Artikulation der Belange und Interessen der Wirtschaft vor Ort, um diese insbesondere gegenüber Politik und Verwaltung zu Gehör zu bringen, gelingt zumindest besser, wenn die Betriebe und Unternehmen diese Aufgabe selbst in autonomer Verantwortung wahrnehmen und alle als Mitglieder beteiligt sind.“
Die gesetzliche Mitgliedschaft einschließlich der daran gebundenen Beitragspflicht ist nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts geeignet, dieses legitime Ziel zu erreichen. Die Beiträge belasten die Betroffenen nach Wertung des Gerichts nicht übermäßig. Auch sind die IHKs, einschließlich der Wahlen zu den Vollversammlungen, demokratisch legitimiert.
Der europäische Einigungsprozess und die Globalisierung wecken hieran keinen Zweifel, so das Gericht, sondern zeigen, dass es besonders wichtig ist, „die bezirklichen Perspektiven zur Geltung zu bringen“. Auch europarechtlich kamen keine Zweifel auf, da die gesetzliche Mitgliedschaft nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern an die örtliche Verankerung anknüpft: Auch europäische Unternehmen in Deutschland werden durch die IHKs vertreten.