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Begabtenförderung berufliche Bildung
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Dokumentennummer : 182
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Geförderte Kurse
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Eine Reihe von Lehrgängen und Seminaren der IHK Mittlerer Niederrhein sind im Rahmen der folgenden Bestimmungen für junge Begabte geeignet. Diese finden Sie im normalen Kursangebot der IHK Mittlerer Niederrhein.
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Stipendium nach der Ausbildung
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Das Programm Begabtenförderung Berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie will durch die finanzielle Förderung der Weiterbildung junger Fachkräfte die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems steigern.
Für die Aufnahme in die Förderung können sich junge Absolventen der Berufsausbildung bewerben (Bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung darf der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Voraussetzung ist der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb.
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Antragsverfahren
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Den Antrag auf Aufnahme erhalten Interessenten bei der IHK. Die Kammer entscheidet über die Aufnahme in die Förderung, ermittelt die Höhe des Förderbetrages und zahlt die Fördermittel aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Studenten und Hochschulabsolventen können nicht über die Begabtenförderung Berufliche Bildung gefördert werden.
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Gefördert werden
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Die Teilnahme an Maßnahmen zum Erwerb von beruflichen Qualifikationen, soweit sie besonders anspruchsvoll sind. Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, in denen fachübergreifende und allgemeine Kompetenzen erworben werden und bei denen Persönlichkeitsbildung und Erwerb von Mitwirkungsfähigkeit im Beruf im Vordergrund stehen.
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Zum Beispiel
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Neue Technologien, Fremdsprachenlehrgänge, fachbezogene Studienreisen, Managementkurse, Rhetorik, Technik für Kaufleute, kaufmännisches Wissen für gewerblich-technische Fachkräfte. Förderfähig sind die Kosten die für die Weiterbildung entstehen (Teilnahmegebühren, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Kosten für besondere Arbeitsmittel).
Von den Gesamtkosten muss der/die Stipendiat/-in einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme tragen. Die Förderung erfolgt über drei Jahre (pro Förderjahr max. € 2.000,00). Der Förderbetrag darf € 6.000,00 in drei Jahren nicht übersteigen.
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Ansprechpartner:
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Elke Rohr
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Telefon:
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+49 2151 635-455
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Telefax:
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+49 2151 635-338
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bildung@ krefeld.ihk.de
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Nordwall 39
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47798 Krefeld
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Etage: EG
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Zimmer:
Service-Center
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