Mit IHK Prüfung und staatlicher Förderung zum beruflichen Aufstieg:
"Mit dem reformierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), bekannt als ,Meister Bafög’, hat der Gesetzgeber eine besonders lukrative Förderung für die berufliche Weiterbildung geschaffen,“ betont Verena Holm, Beraterin für Aufstiegsfortbildungen bei der IHK Mittlerer Niederrhein.
Die finanzielle Unterstützung ist zweigleisig: Sie besteht aus einem 30,5 prozentigen Zuschuss und subventionierten, zinsgünstigen Darlehen. Die Zuschüsse werden durch die jeweiligen Landesbehörden ausgezahlt; Darlehen gewährt die KfW Mittelstandsbank. Zusätzlich wird allen, die eine Fortbildung bestanden haben, 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.
Wer wird gefördert?
Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So haben Fachkräfte Anspruch auf diese Leistung, die mit einer Fortbildung etwa bei der IHK einen Abschluss anstreben, der über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachabschlusses liegt. Sie müssen dazu aber eine Erstausbildung abgeschlossen haben.
Was wird gefördert?
Der gewählte Lehrgang hat mindestens 400 Unterrichtsstunden zu umfassen. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen zusätzlich innerhalb von acht Monaten mindestens über 150 Unterrichtsstunden laufen. Teilzeitmaßnahmen dürfen nicht länger als vier Jahre dauern.
"Der Weg zum beruflichen Aufstieg wird durch das ,Meister Bafög’ finanziell deutlich erleichtert", betont die IHK-Fachfrau und bringt ein Beispiel: Bei Lehrgangskosten von 2.800 Euro erhält der Antragsteller einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 854 Euro. So sinken die Kosten schon unter 2.000 Euro. Es geht dann noch mal runter durch den oben genannten, leistungsorientierten Darlehensnachlass.