Die "Button-Lösung" beim Online-Kauf - ab 1. August 2012 eine Pflicht!
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Abofallen im Internet
Gesetzesänderung
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Abofallen im
Internet

Abofallen im Internet stellen ein großes Problem dar. Nicht selten melden sich Verbraucher bei der Suche nach Informationen im Internet auf einer Seite an und erhalten wenig später eine Rechnung für einen abgeschlossenen Abo-Vertrag.

Gesetzesänderung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherrinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes" tritt nunmehr die schon länger diskutierte sogenannte "Button-Lösung" zum 1. August in Kraft. 

Künftig müssen die Verbraucher bei Kaufverträgen im Internet darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie eine zahlungspflichtige Bestellung auslösen. Bei dieser Bestätigung handelt es sich um eine eindeutig gestaltete Schaltfläche/Button ("Kostenpflichtige Bestellung" / "Zahlungspflichtigen Vertrag schließen") im Online-Shop. Eine reine Umbenennung des Bestellbuttons reicht keinesfalls aus, vielmehr muss die Reihenfolge der Elemente auf der Bestellseite geändert werden, die Produktbeschreibung muss ausführlicher erfolgen und einige Pflichtinformationen müssen hervorgehoben werden. 

Bei unzureichender Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Aufgaben droht eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbverstoßes und zudem kommt auch kein wirksamer Kaufvertrag zustande, so dass der Entgeltanspruch entfällt. 

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Für weitere Details der Gestaltung empfehlen wir die Musterbestellseite der Trusted Shops GmbH.

 

 

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