Mit dem Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherrinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes" tritt nunmehr die schon länger diskutierte sogenannte "Button-Lösung" zum 1. August in Kraft.
Künftig müssen die Verbraucher bei Kaufverträgen im Internet darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie eine zahlungspflichtige Bestellung auslösen. Bei dieser Bestätigung handelt es sich um eine eindeutig gestaltete Schaltfläche/Button ("Kostenpflichtige Bestellung" / "Zahlungspflichtigen Vertrag schließen") im Online-Shop. Eine reine Umbenennung des Bestellbuttons reicht keinesfalls aus, vielmehr muss die Reihenfolge der Elemente auf der Bestellseite geändert werden, die Produktbeschreibung muss ausführlicher erfolgen und einige Pflichtinformationen müssen hervorgehoben werden.
Bei unzureichender Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Aufgaben droht eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbverstoßes und zudem kommt auch kein wirksamer Kaufvertrag zustande, so dass der Entgeltanspruch entfällt.