Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen

Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
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Um den veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden, wurde das Berufsbild der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen gesetzlich neu verabschiedet. Es trat zum 01. August 2022 neu in Kraft, die Berufsbezeichnung wurde leicht verändert.

In der Arbeitswelt der Versicherungsbranche ist es in den vergangenen Jahren zu umfassenden Weiterentwicklungen und Umstrukturierungen gekommen, die nicht nur, aber in besonderem Maße durch neue digitale Technologien angetrieben werden. Zwar sind die Tätigkeiten der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen bereits seit Jahrzehnten digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung im Versicherungsgewerbe weiter an Dynamik und verändert Geschäftsprozesse sowie Arbeitsformen grundlegend.

Das ist neu: Mehr IT- und Beratungskompetenz

Neu im Berufsbild ist es, eine breite Kernqualifikation zu entwickeln, in der vor allem digitale Kompetenzen für alle Auszubildenden intensiver verankert sind. Durch Vertiefungen über Wahlqualifikationen soll es den ausbildenden Betrieben ermöglicht werden, sich bei der Ausbildung an den prägenden Profilen der zukünftigen Tätigkeiten zu orientieren. In diesem Zusammenhang wird erstmals auch eine „hybride Wahlqualifikation“ angeboten, die versicherungsfachliches Wissen mit IT-Inhalten zusammenführt und auch für eine Tätigkeit an der IT-Schnittstelle in der Versicherungswirtschaft befähigt.

Auch der ganzheitliche Beratungsansatz wird stärker verfolgt, zum Beispiel indem Kundenbedarfsfelder wie Gesundheit oder Mobilität in der Ausbildung verankert wurden. Die neue Ausbildungsordnung ist kompetenzorientiert gestaltet worden. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale und personale Kompetenzen berücksichtigt.

Außerdem wird eine „gestreckte Abschlussprüfung“ eingeführt. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung und wird zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.

Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen: seit 1. August 2022

Das Inkrafttreten der Verordnung des novellierten Ausbildungsberufs ist seit 1. August 2022 umgesetzt worden. Die Berufsbezeichnung wurde ebenfalls leicht angepasst.

Infos zur Neuordnung gibt es auch als Kurzfilm hier zu sehen.