Teilqualifizierung

Teilqualifizierung
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Teilqualifizierung

Teilqualifikationen sind abgegrenzte und bundesweit standardisierte Ausbildungsbausteine innerhalb eines Berufsbildes und decken in der Summe einen Beruf ab. Dabei besteht jeder Baustein aus einer Theorie- und Praxisphase und endet mit einer Kompetenzfeststellung bei der IHK.

Kompetenzfeststellungen werden schriftlich und praktisch vor der zuständigen IHK abgelegt. Die Kompetenzfeststellung orientiert sich an den Inhalten der einzelnen Teilqualifikationsbausteine und soll die berufliche Kompetenz in dem jeweiligen Bereich erfassen. Über eine erfolgreich absolvierte Kompetenzfeststellung wird ein IHK-Zertifikat ausgestellt.

Wurden alle Bausteine erfolgreich absolviert, kann die Zulassung zur "externen" Prüfung ausgesprochen werden.

Die IHK Mittlerer Niederrhein betreut seit 2016 erfolgreich das Thema Teilqualifizierung im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich. Seit 2018 wurden im Kammergebiet Mittlerer Niederrhein 52 Kompetenzfeststellungen mit insgesamt 223 Teilnehmern durchgeführt

 Teilqualifizierungen im Unternehmen 

Die aktuelle Entwicklung der Arbeitswelt, wie Digitalisierung, demografischer Wandel sowie Industrie 4.0 haben gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Qualifikationsanforderungen der Beschäftigten. Die Beschäftigungsperspektiven an - und ungelernter Mitarbeiter/innen verringern sich in Folge dieser technologischer Veränderungen und Automatisierung zunehmend. Immer mehr Unternehmen verzeichnen einen wachsenden Mangel an qualifizierten Fachkräften.

Vorteile

  • Instrument der Personalentwicklung- und Bildung
  • persönliche Erfolgserlebnisse und Wertschätzung der Mitarbeitenden
  • Flexibel und individuell sowohl an Mitarbeitende als auch an betriebliche Gegebenheiten anpassbar

Teilqualifizierungen stellen ein besonders flexibles Qualifizierungsinstrument dar und können der Schlüssel gegen den Fachkräftemangel sein: Mithilfe von Teilqualifikationen können Beschäftigte schrittweise, in kurzen Lerneinheiten: TQ-Bausteinen, neue beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. Es wird individuell eingeschätzt, ob alle oder nur einzelne TQ-Bausteine absolviert werden müssen. Auf diese Weise kann, angeknüpft an die beruflichen Vorerfahrungen und entsprechend der Qualifizierungsbedarfe im Betrieb qualifiziert werden. Gerne stehen wir Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. 

FAQ´s

 

 

Für wen kommen Teilqualifizierungen in Frage?

TQs richten sich an an -und ungelernte Personen ab 25 Jahren, für die eine klassische Berufsausbildung nicht mehr in Frage kommt. Im Unternehmenskontext handelt es sich hauptsächlich um Beschäftigte ohne Berufsabschluss. Ebenso zählen zur Zielgruppe Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien perspektivisch ersetzt werden können oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.

 

 

Kann man durch Teilqualifizierungen einen Berufsabschluss erwerben/nachholen?

Ja, diese Möglichkeit besteht, da TQs in Summe die gesamten Inhalte eines Ausbildungberufes abdecken. Nach erfolgreichem Abschluss aller TQs eines Berufes kann der/die TQ-Absolvent/in die Zulassung zur Externenprüfung beantragen.

 

 

Kann ich mehrere Bausteine anrechnen lassen?

Einzelne Bausteine können in Rahmen von Teilqualifizierungen vollständig angerechnet werden. Dazu ist es erforderlich, dass Teilnehmende die entsprechenden Nachweise in Form von Bescheinigungen und Arbeitszeugnissen der IHK vorlegen.

 

 

Wann finden Kompetenzfeststellungen statt?

Die Kompetenzfeststellungen finden individuell nach Absprache mit Unternehmen/Bildungseinrichtungen statt. Bitte beachten Sie, dass die Terminabsprache mindestens zwei Monate vor Kompetenzfeststellungsbeginn erfolgen muss.

 

 

Wie melde ich meine Mitarbeiter/Teilnehmer zu einer Kompetenzfeststellung an?

Aktuell nutzen Sie dazu bitte unsere Fill-In Formulare. Diese erhalten Sie nach erfolgter Terminabsprache.

  

 

Besteht die Möglichkeit, Teilqualifizierungen in den Arbeitsalltag zu integrieren?

Ja, eine TQ kann berufsbegleitend absolviert werden. Das Qualifizierungskonzept kann flexibel auf die Rahmenbedingungen des Unternehmens sowie die charakteristischen unternehmensinternen Abläufe angepasst werden.

 

 

Kann ich als Unternehmen Fördermöglichkeiten erhalten, wenn ich Teilqualifizierungen anbiete?

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer Beschäftigter im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse kann durch die Programme WeGebAU und Zukunftsstarter - Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Dabei können grundsätzlich können alle Beschäftigten - unabhängig von beruflichen Qualifikationen, Alter und Betriebsgröße von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

 

 

Ich bin eine private Person und möchte gerne im Rahmen einer Teilqualifizierung meinen Berufsabschluss nachholen. Was muss ich tun?

Je nach Ihrer aktuellen Situation sind die Wege und Möglichkeiten unterschiedlich. Grundsätzlich müssen Sie zunächst ein Unternehmen oder Bildungseinrichtung finden, bei welcher Sie die Bausteine absolvieren können. Kommen Sie gerne auf uns zu, um eine persönliche Beratung zu erhalten.

 

 

Wer ist mein Ansprechpartner und was muss ich bei Interesse an Teilqualifikationen tun?

In einem persönlichen Gespräch entwickeln wir gerne individuell einen Plan für Ihr Vorhaben. Ansprechpartnerin ist Nadine Hennig.