Zweitschriften

Beantragung von Zweitschriften
Sie haben Ihr Prüfungszeugnis nicht mehr? Dann beantragen Sie doch eine Zweitschrift. Dazu senden Sie uns bitte den Antrag auf Zweitschrift ausgefüllt zurück. Zweitschriften sind gebührenpflichtig. Sie wird per Gebührenbescheid mit der Übersendung des Dokuments erhoben.