Fachkräfte für Möbel, Küchen, Umzugsservice

Fachkräfte für Möbel, Küchen, Umzugsservice
© LIGHTFIELD STUDIOS / Adobe Stock

Prüfungsstruktur

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Zum Ende der Ausbildung ist eine Abschlussprüfung durchzuführen.

Prüfungsfächer und deren Gewichtung

Bei der Zwischenprüfung geht es um die Ermittlung des Ausbildungsstandes und wird nicht gewichtet. Dennoch ist die Teilnahme Zulassungsrelevant für die Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich „Bearbeiten und Verpacken“ statt. Der Prüfling soll dabei eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie ein situatives Fachgespräch führen.

Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungskompetenz erworben hat. Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Bereichen:

  1. Arbeitsauftrag mit 50 Prozent
  2. Montage und Demontage mit 20 Prozent
  3. Transport und Auslieferung mit 20 Prozent
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent

Bestehensregelungen

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  1. im Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichen“ und
  4. in keinem Prüfungsfach mit „ungenügend“


bewertet worden sind.

Hinweise zu Ergänzungsprüfungen

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen die Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.