Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau

Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
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Inhalte

Die für Ihre Prüfung relevanten Inhalte und Abläufe finden sich in der vom Gesetzgeber erlassenen Verordnung (siehe Downloads). Um Ihnen einen ersten Eindruck der Anforderungen zu geben, finden Sie hier einige Auszüge daraus:

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen.

Der Personalfachkaufmann/Die Personalfachkauffrau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er/Sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Zulassungsvoraussetzungen und Beantragung der Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Prüfung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese finden Sie in § 2 der Verordnung „Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau“.

Die Zulassung zur Prüfung beantragen Sie über unser Onlineportal.

Prüfungsablauf

Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus vier Klausuren. Zusätzlich ist eine mündliche Prüfung abzulegen, die aus einer Präsentation und einem Fachgespräch besteht. Für die Präsentation reichen die Teilnehmer zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung ein. Diese sind am ersten Tag der schriftlichen Prüfung abzugeben. Der Prüfungsausschuss wählt dann das Thema aus. 

Weitere Details zum Prüfungsablauf geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Ebenfalls ist der gesamte Prüfungsablauf in der Verordnung (siehe Downloads) ausführlich geschildert. Weitere Informationen sowie die für die Prüfungen erlaubten Hilfsmittel finden Sie hier.

Eine vereinfachte Darstellung der Prüfungsstruktur finden Sie hier.

Prüfungstermine und Prüfungsgebühren

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein, 395 Euro.

Bei Rücktritt/Storno werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 75 Prozent, weniger als 4 Wochen 50 Prozent der Prüfungsgebühr erstattet.

Die aktuell verfügbaren Prüfungstermine der kommenden Jahre entnehmen Sie bitte dem folgenden Link. Bitte beachten Sie, dass wir diese Prüfung nicht zwangsläufig zu jedem angegebenen Prüfungstermin anbieten.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte nutzen Sie unser Onlineportal, um sich online zu registrieren und zu einem Prüfungstermin anzumelden. Der Anmeldezeitraum für die Frühjahrsprüfung ist jeweils der 15. Oktober bis  15. Januar, für die Herbstprüfung jeweils der 1. April -  30. Juni eines Jahres. Der Anmeldeschluss ist unbedingt einzuhalten. Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass diese zum gewünschten Prüfungstermin nicht berücksichtigt werden können.

Haben Sie Fragen, rund um den Ablauf Ihrer Prüfung? Werfen Sie einen Blick in unseren kurzen Film, er gibt Ihnen bestimmt die ein oder andere Antwort. Sollten Sie danach noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da!

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung

Eine Empfehlung für einen Lehrgangsanbieter, der Sie auf die IHK Prüfung vorbereitet, dürfen wir nicht aussprechen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns darüber informieren. Die Übersicht finden Sie im IHK Weiterbildungsprogramm.

Dort sind ebenfalls Links zu Weiterbildungsdatenbanken hinterlegt, mit deren Hilfe Sie externe Angebote recherchieren können. Eine neutrale und individuelle Weiterbildungsberatung erhalten Sie bei der IHK. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter 02151 635-0.

Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung

Eine Übersicht der wichtigsten Förderinstrumente sowie Ihrer IHK-Ansprechpartner für eine persönliche Beratung finden Sie ebenfalls auf der Seite der IHK Weiterbildung.