BEHG: Neuer Leitfaden für Inverkehrbringer von Brennstoffen

BEHG: Neuer Leitfaden für Inverkehrbringer von Brennstoffen
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Am 1. Januar 2021 ist die neue CO2-Bepreisung in Form des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) in Deutschland gestartet. Die Inverkehrbringer von Brennstoffen werden als  Verantwortliche nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dazu verpflichtet, für jedes Jahr über die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe und die sich daraus ergebenden Emissionsmengen zu berichten. Der Emissionsbericht ist erstmalig bis zum 31.07.2022 für die Emissionen des Jahres 2021 vorzulegen. Zudem sind sie bis zum 30.09. eines jeden Jahres zur Abgabe von CO2-Zertifikaten im nationalen Emissionshandelsregister im Umfang der von ihnen berichteten Brennstoffemissionen verpflichtet. Abnehmer von Brennstoffen sind nicht zu Kauf und Abgabe von Zertifikaten verpflichtet, sie sind indirekt über den Aufschlag des Zertifikatepreises auf den Brennstoffpreis von der CO2-Bepreisung betroffen.

Die Arbeiten zum Vollzug des nEHS sind noch nicht abgeschlossen. Der Start des nationalen Emissionshandelsregisters ist für das zweite Quartal 2021 geplant. Bereits geregelt sind Details des nEHS-Vollzuges in zwei Verordnungen , die Ende 2020 in Kraft getreten sind. Die Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) umfasst Vorgaben für die Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung über Brennstoffemissionen in den Jahren 2021 und 2022. Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) regelt Einzelheiten zum nationalen Emissionshandelsregister sowie zum Verkauf von Emissionszertifikaten.

In einem neu veröffentlichten Leitfaden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für Inverkehrbringer von Brennstoffen wird die Überwachung und Ermittlung der Emissionen aus Brennstoffen sowie die jährliche Emissionsberichterstattung erläutert. Der Leitfaden beschreibt den für die Startphase des BEHG (2021 und 2022)  geltenden Anwendungsbereich, Überwachung und Berichterstattung. Die DEHSt hat angekündigt, den Leitfaden im ersten Halbjahr 2022 um Details zur Dateneingabe und zu Funktionalitäten der IT-Anwendung für die Emissionsberichterstattung zu ergänzen.

Der Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen ist auf der Internetseite der DEHSt veröffentlicht.