Green Deal – EU beschließt Fit-for-55-Paket

Green Deal – EU beschließt Fit-for-55-Paket
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Mit dem „Green Deal“ möchte die EU bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Staatenbund der Welt sein. Um dieses Ziel zu erreichen hat die Kommission Ende 2020 beschlossen, dass 2030-Klimaziel, das eine Reduzierung der Treibhausemissionen gegenüber 1990 von 40 Prozent vorsah, auf 55 Prozent anzuheben. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, hat die die Kommission im Juli 2021 unter dem Vorhaben „Fit for 55“ konkrete Maßnahmen vorgelegt, die auch Unternehmen direkt oder indirekt betreffen. Das Maßnahmenbündel enthält Entwürfe für zwölf Gesetzgebungsverfahren, die in den kommenden Monaten parallel diskutiert, verhandelt und schließlich verabschiedet werden sollen.

Die wichtigsten Vorschläge betreffen den Europäischen Emissionshandel, einschließlich neuer Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage, die Überarbeitung der Energieeffizienz- und der Erneuerbaren-Richtlinie, eine Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte und ein Vorschlag zur stärkeren Harmonisierung der Energiesteuern.

Durch eine Reform des Europäischen Emissionshandels (ETS) sollen die darin gehandelten CO2-Zertifikate verknappt werden. Hierdurch werden sich für etwa 2.000 deutsche Anlagen, die am EU-ETS teilnehmen, in der Regel Kraftwerke oder Feuerungsanlagen in der Industrie, die CO2-Kosten erhöhen. Auch die freie Zuteilung an Industrieunternehmen soll heruntergefahren werden. Durch die wirtschaftliche Verflechtung dieser Branchen mit anderen Teilen der Wirtschaft, werden sich die Kosteneffekte auch auf die langen Wertschöpfungsketten auswirken.

Neben dem bestehenden Emissionshandel für die Energiewirtschaft und die Industrie soll ab 2026 ein zusätzliches europäisches Emissionshandelssystem für den Energieeinsatz in Gebäuden und Verkehr eingeführt werden. Wie im nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sollen die Inverkehrbringer von Kraft- oder Brennstoffen zur Teilnahme verpflichtet werden.

Um Branchen vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber Mitbewerbern außerhalb der EU zu schützen, soll für vereinzelte Branchen, wie Stahl, Aluminium oder Zement, ein sogenannter CO2-Grenzausgleich (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) eingeführt werden. Hierbei wird auf Importe eine CO2-Abgabe fällig, sofern im Herkunftsland nicht bereits eine CO2-Abgabe in gleicher Höhe erhoben wurde.

Damit die durch den Green Deal geplante Transformation gelingt, sollen die Erneuerbaren Energien stärker ausgebaut und die Energieeffizienz weiter gesteigert werden. Auch hierfür werden von der EU-Kommission Maßnahmen vorgelegt.

Die CO2-Grenzwerte in der Automobilindustrie sollen erneut verschärft werden (Abgasnorm „Euro 7“), um den Markthochlauf der Elektromobilität zu fördern. Bereits 2035 sollen daher neu zugelassene Pkw und Vans komplett emissionsfrei sein. Das bedeutet das Ende für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Gleichzeitig soll auch der Ausbau der Ladesäulen sowie für Wasserstoff- oder Gastankstellen vorangetrieben werden.

Im Bereich der umweltpolitischen Vorhaben steht vor allem die Förderung der Kreislaufwirtschaft im Mittelpunkt. Im vierten Quartal 2021 soll demnach ein neuer Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte und ein Vorschlag zur Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie vorgelegt werden. Dies wird Auswirkungen im Bereich Produktgestaltung sowie der Herstellung für die Unternehmen mit sich bringen. 

Zur Verringerung der Schadstoffemissionen in die Umwelt ist bereits im März 2021 eine Vorlage für einen Aktionsplan zur sogenannten Nullschadstoff-Ambition vorgesehen. Konkret stehen damit etwa Überlegungen zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien oder der Industrieemissionsrichtlinie in Verbindung. Unternehmen müssen sich damit unter Umständen mittelfristig auf weitere Vorgaben zur Emissionsreduzierung und damit auf Anpassungen ihrer Produktionsprozesse einstellen.

Eine ausführlichere Zusammenfassung hat der DIHK hier zur Verfügung gestellt.