Stellungnahme zum Green Deal

Stellungnahme zum Green Deal
© Coloures-pic / Adobe Stock

Die IHK Organisationen haben eine Stellungnahme zu dem von der EU-Kommission präsentierten EU Green Deal entwickelt. Die Stellungnahme geht auf sowohl auf klima- und umwelt- als auch auf energiepolitische Vorhaben ein.

Im Mittelpunkt der umweltpolitischen Forderungen stehen v.a. Aspekte zur Ausgestaltung der Kreislaufwirtschaft sowie die Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange im Rahmen der Nullschadstoff-Ambition. Auch die klimapolitischen Vorhaben sowie die Weiterentwicklung der bestehenden und die Ausgestaltung der geplanten Instrumente und Maßnahmen, werden dabei bewertet.

Die wichtigsten Inhalte zusammengefasst

Der DIHK unterstützt Anstrengungen für mehr Klima- und Umweltschutz. Ob sich der Green Deal tatsächlich als Treiber für Wertschöpfung und Wohlstand in Europa entpuppt, hängt von der konkreten Umsetzung ab. Grundsätzlich wird es darauf ankommen, einen regulatorischen Rahmen zu schaffen und unterstützende Maßnahmen zu ergreifen, die die Unternehmen dazu befähigen, mit Innovationen und am Markt erfolgreichen Produkten zu den Zielen des Green Deals beizutragen. Im Gleichklang sollte ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Carbon Leakage vermieden werden. Bisher fokussiert der Green Deal zu einseitig auf die Verschärfung der bestehenden und im globalen Vergleich bereits ambitionierten Treibhausgasminderungsziele.

Klimaschutzziele: Der DIHK empfiehlt, die Anstrengungen auf die Erreichung der bestehenden Ziele zu konzentrieren, statt zum aktuellen Zeitpunkt eine weitere Zielverschärfung einzuleiten. Ein Teil der notwendigen Treibhausgasminderungen sollte durch die Realisierung von Klimaschutzprojekten in Drittstaaten erreicht werden.

Klimaschutzinstrumente: Das Europäische Emissionshandelssystem sollte als mengenorientiertes Instrument bürokratiearm und für KMU handhabbar weiterentwickelt werden. Perspektivisch ist die Ausweitung des EU ETS auf weitere Sektoren positiv zu bewerten. In der Forschungs- und Innovationspolitik bedarf es eines technologieoffenen, mutigen Ansatzes.

Carbon Leakage: Ein effektiver Schutz vor Carbon Leakage, auch für KMU, ist unabdingbar für einen wirksamen Klimaschutz. Die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus führt in der Praxis zu zahlreichen Herausforderungen und birgt Risiken.

Energieversorgung: Für eine kosteneffiziente Energiewende sollte weiterhin auf einen reformierten Energy-Only-Markt gesetzt werden. Zentrale Triebfeder für den Markthochlauf CO2-neutraler Gase sollte die Bepreisung von CO2 sein. Die EU sollte im Rahmen des Green Deals eine Initiative für die Eigenversorgung ergreifen.

Kreislaufwirtschaft: Der DIHK befürwortet einen politischen Fokus auf die EU-weit einheitliche Anwendung und entsprechenden Vollzug des bestehenden EU-Umweltrechts. Er unterstützt zudem das Ziel der Schaffung eines Marktes für hochwertige sekundäre Rohstoffe mit europaweit vergleichbaren Qualitäts- und Preisstandards. Der Export recyclingfähiger Abfälle sollte vor dem Hintergrund globaler Rohstoffkreisläufe weiter zulässig sein.

Kunststoffe: Um Kunststoffprodukte verstärkt im Kreislauf zu führen, empfiehlt der DIHK ausgewogene Maßnahmen. Selektive und kurzfristige Produktverbote in Europa erzeugen Rechtsunsicherheit bei zahlreichen betroffenen Unternehmen.

Mobilität: Die Regulierung für den Verkehrssektor sollte technologieneutral ausgestaltet werden. Der Übergang vom tank-to-wheel-Ansatz zu einem Ansatz, der den gesamten Lebenszyklus (well-to-wheel) besser abbildet, sollte eingeleitet werden.

Null-Schadstoff-Ziel: Die Zielsetzung der Europäischen Kommission, wonach die europäische Wirtschaft Schadstoffemissionen in Zukunft dem Wortlaut nach gen Null reduziert, betrifft verschiedene umweltpolitische Bereiche, so u. a. Chemikalien. Was nach einer positiven Botschaft klingen mag, verunsichert jedoch viele Unternehmen.

Sustainable Finance: Alle Initiativen sollten Unternehmen – auch solchen im Übergang zu einer klimafreundlicheren Produktion - den Zugang zu Finanzierungen für Investitionen in Klima- und Umweltschutz erleichtern. Die Regulierung sollte darauf ausgerichtet sein, Sektoren im Übergang zu einer klimafreundlicheren Produktion die notwendigen Investitionen zu ermöglichen. Der bürokratische Aufwand für betroffene Unternehmen und insbesondere KMU sollte auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Vertreter aus Industrie und Handel sollten an der Ausarbeitung der Regeln intensiver und unmittelbarer beteiligt werden.