Förderprogramme Elektromobilität

Förderprogramme Elektromobilität
© magele-picture / Adobe Stock

Die Elektromobilität wird durch verschiedene Programme auf Bundes- und Landesebene gefördert. An diese Förderprogramme sind jedoch Auflagen geknüpft. Zudem sind sie oftmals durch Förderaufrufe zeitlich befristet.

Wir bieten Ihnen hier eine Auswahl an interessanten Förderprogrammen aus dem Bereich Elektromobilität für Unternehmen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den angegebenen Internetseiten der Förderträger.

BAFA: Elektromobilität (Umweltbonus)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt den Erwerb von erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugen gemäß des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Die Förderhöhe ist abhängig davon, welche Technologie das erworbene Fahrzeug hat. Der Umweltbonus für reine Batterieelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge beträgtbis zu 9.000 Euro. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybrid) werden mit einem Zuschuss von bis zu 6.750 Euro gefördert. Die Förderung erfolgt jeweils anteilig durch einen Bundeszuschuss und durch die Automobilhersteller.

Die Antragsstelle für dieses Förderprogramm ist das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weiterführende Informationen finden Sie hier.

progres.nrw: Emissionsarme Mobilität

Mit dem Programmbereich Emissionsarme Mobilität unterstützt das Land NRW Unternehmen in folgenden Bereichen:

  • Das Land NRW zahlt beim Kauf, Leasing oder bei der Miete rein elektrischer Nutzfahrzeuge bis zu 8.000 Euro. Durch die Kombination mit dem Herstelleranteil des Umweltbonus ist eine Förderung von bis zu 11.000 Euro pro Fahrzeug möglich.
  • Umsetzungsberatungen und -konzepte Elektromobilität (nur als Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mehr als drei Wohneinheiten oder Besitzer von mehr als vier gewerblich genutzten Fahrzeugen oder Arbeitgeber mit mehr als vier Kraftfahrzeug-Stellplätzen für Mitarbeiter) (max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro)
  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (bis zu 50 Prozent der Ausgaben, für eine Wallbox max. 2.500 Euro und für eine Ladesäule max. 4.500 Euro pro Ladepunkt). Voraussetzung ist, dass der Strom regenerativ erzeugt wurde.
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (bis zu 50 Prozent der Ausgaben, maximal 5.000 Euro pro Ladepunkt). Voraussetzung ist, dass der Strom regenerativ erzeugt wurde.
  • Elektro-Lastenräder (bis zu 30 Prozent der Kosten, maximal 2.100 Euro). Voraussetzung ist, dass die Räder - zusätzlich zu Fahrerin oder Fahrer - eine Nutzlast von mindestens 70 kg transportieren können und einen verlängerten Radstand oder eine Transportvorrichtung besitzen.

Antragsstelle ist die Bezirksregierung Arnsberg. Weitere Infos erhalten sie hier.

Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI)

Mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020” hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität vorgelegt, das vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) unterstützt wird. Mit dem Förderprogramm unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen, betriebsnotwendigen Ladeinfrastruktur.

Weitere Informationen stehen auf der Seite der NOW. Die Antragsseite ist unter https://foerderportal.bund.de/easyonline zu finden.

Steuerrabatt für Elektro-Dienstwagen

Die Bundesregierung hat am 1. August beschlossen, Elektro- und Plug-in-Hybridautos, die als Dienstwagen auch privat genutzt werden, über das Einkommensteuergesetz zu fördern. Elektroautos, die zwischen 2019 und Ende 2021 neu zugelassen werden, müssen monatlich mit 0,5 statt 1 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Diese Maßnahme war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart worden, um den Markthochlauf der Elektromobilität zu beschleunigen und einen Beitrag zur Emissionsminderung im Verkehrssektor zu leisten. Bei dieser Fördermaßnahme geht die Bundesregierung von Ausfällen bei der Einkommensteuer von zwei Milliarden Euro aus.

Zur Umsetzung der Maßnahme wird § 6 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes geändert. Für die Abrechnung nach der Fahrtenbuch-Methode wird eine gleichwertige Regelung eingeführt. Der Gesetzentwurf geht jetzt in das parlamentarische Verfahren. 

BAFA: E-Lastenfahrräder

Am 1. März startete beim BAFA das Förderprogramm des Umweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen, aber auch Körperschaften öffentlichen Rechts. Gefördert wird der Erwerb (kein Leasing!) mit 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Technische Voraussetzung ist u.a. eine Mindestnutzlast von 120 kg. E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.

Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite.

 

Weitere Förderprogramme finden Sie in der Förderdatenbank des BMWi, im Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW oder in der Förderdatenbank Elektromobilität von The Vomility House.