Luftqualität und Luftreinhaltepläne

Luftqualität und Luftreinhaltepläne
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Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat die finalen Messdaten zur Luftqualität 2021 veröffentlicht. Nur noch in drei Städten in Deutschland wurde im vergangenen Jahr der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ nicht eingehalten.

Bereits 2019 sanken die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) an verkehrsnahen Messstationen im Mittel um rund 4 µg/m³. Der Grenzwert von 40 µg/m³ NO2 wurde noch in 25 Städten überschritten, im Vorjahr waren es 57 Städte. Nur in München wurde 2021 noch der Jahresmittelwert von 50 µg/m³ NO2 knapp überschritten. Bis dahin sind Fahrverbote in der Regel nicht verhältnismäßig.

Die ausführlichen Messdaten des Umweltbundesamtes (UBA) sind hier zu finden. Dort sind neben den Jahresmittelwerten aus den Jahren 2015 bis 2021 auch Übersichten aus den vergangenen Jahren zu den Städten zu finden, in welchen die NO2-Grenzwerte überschritten wurden.

Luftreinhaltepläne im IHK-Bezirk

Die Luftreinhaltepläne enthalten als wesentliche Maßnahme die Festlegung einer Umweltzone sowie weitere industriell und verkehrlich wirkende Maßnahmen. Außerdem werden in den Luftreinhalteplänen die Erneuerung von Fahrzeugflotten der Städte und Gemeinden und des öffentlichen Personennahverkehrs sowie verkehrsplanerische und städteplanerische Maßnahmen aufgeführt. Schließlich werden in den Luftreinhalteplänen strecken- oder zonenbezogene Diesel-Fahrverbote geprüft. Die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen müssen verursachergerecht und verhältnismäßig sein. Sie sind darauf auszulegen, die Immissionen unterhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen zu halten.

Luftreinhaltepläne sollen seit dem Jahr 2010 dafür sorgen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. In immer mehr Städten macht sich dies nun bemerkbar.

Krefeld:
Der Stickstoffdioxidgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel wurde gemäß der letzten veröffentlichten Messungen seit 2018 in Krefeld eingehalten.
Den Luftreinhalteplan der Stadt Krefeld finden Sie hier.

Neuss:
Der Stickstoffdioxidgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel wurde gemäß der letzten veröffentlichten Messungen seit 2019 in Neuss eingehalten.
Den Luftreinhalteplan der Stadt Neuss von 2013 finden Sie hier.

Mönchengladbach:
Der Stickstoffdioxidgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel wurde gemäß der letzten veröffentlichten Messungen seit 2018 in Mönchengladbach eingehalten.
Weitere Informationen zum Luftreinhalteplan der Stadt Mönchengladbach sind hier zu finden.

Luftqualität und Diesel-Fahrverbote

Auch in den größeren Städten in der näheren Umgebung hat sich die Luftqualität in den letzten Jahren verbessert. So wurde beispielsweise in Köln und Düsseldorf der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht mehr überschritten.  Dies ist die Grenze, für welche in § 40 Abs. 1a des Bundesimissionsschutzgesetz festgelegt wurde, dass erst ab dieser Überschreitung Diesel-Fahrverbote verhältnismäßig wären. Im Jahr 2021 wurde hier auch der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht überschritten.

Durch den rückläufigen Trend der Luftschadstoffbelastung wird das Thema Fahrverbote weiter an Bedeutung verlieren. Dies zeigte sich auch, als im März 2020 das Bundesverwaltungsgericht zum Fall Reutlingen festgestellt hatte, dass Fahrverbote unverhältnismäßig sind, wenn die Grenzwerte in Kürze eingehalten werden. Weitere Fahrverbote werden damit immer unwahrscheinlicher.