Individuelle Netzentgelte: Ausnahmen wegen COVID-19

Viele Unternehmen haben durch die Covid-19-Pandemie einen Produktions- und Umsatzrückgang erlebt. Durch den vorübergehend veränderten Stromverbrauch können solche Unternehmen für das Jahr 2020 die formalen Voraussetzungen für den Erhalt individueller Netzentgelte verfehlen.
Um dies zu vermeiden, hat das Bundeskabinett am 21. August 2020 Übergangsregelungen beschlossen. Zentrales Vorhaben ist die Gewährung von individuellen Netzentgelten für Bandlastkunden im Jahr 2020, wenn die Voraussetzungen dafür 2019 erfüllt waren. Denn aufgrund der Corona-Pandemie erreichen viele Unternehmen die geforderten 7.000 oder mehr Betriebsstunden nicht.
Weitere durch die Verordnung geregelte Aspekte betreffen die Vermeidung von Netzentgelten bei technisch bedingten Stromtransiten und den Abbau des Schriftformerfordernisses beim Abschluss von Netzanschlussverträgen, um eine digitale Vertragsabwicklung zu ermöglichen.
Der Bundesrat stimmte ihr am 9. Oktober 2020 zu. Die Verordnung wurde am 5. November 2020 im Bundesgesetzblatt und trat am 6. November 2020 in Kraft.