Redispatch 2.0 startet verspätet

Nach Angaben des Verbandes ist vor allem der Übergang der Verantwortung für den bilanziellen Ausgleich vom Bilanzkreisverantwortlichen des Lieferanten an den Netzbetreiber nicht möglich. Daher können die gesetzlichen Vorgaben des EnWG nicht eingehalten werden. Der Verband ist nach eigenen Angaben in Gesprächen mit der Bundesnetzagentur, um eine Übergangslösung zu erarbeiten. Diese soll in Kürze veröffentlicht werden.
Die Pressemitteilung des BDEW zum Thema finden Sie hier.