Abfalleinstufung – Leitfaden der EU-Kommission

Abfalleinstufung – Leitfaden der EU-Kommission
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Die EU-Kommission hat durch Bekanntmachung einen technischen Leitfaden zur Einstufung von Abfällen (2018/C 124/01) veröffentlicht. Der Leitfaden soll Unternehmen eine Hilfestellung zur korrekten Einstufung von Abfällen als gefährlich oder nicht gefährlich bieten.

Der Leitfaden bezieht sich auf die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) sowie das Abfallverzeichnis. Unternehmen finden darin Beschreibungen und Verfahrenshilfen zur Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens und damit zur richtigen Einstufung von Abfällen (etwa Feststellung und Bewertung gefahrenrelevanter Eigenschaften). Der Leitfaden nennt beispielsweise Genehmigungsverfahren als relevantes Feld für Unternehmen.

Die Bekanntmachung der EU-Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union finden Sie hier.