SCIP-Datenbank für SVHC-haltige Erzeugnisse

SCIP-Datenbank für SVHC-haltige Erzeugnisse
© stokkete / Adobe Stock

Seit Januar 2021 sind Hersteller und Lieferanten von SVHC-haltigen Erzeugnissen dazu verpflichtet, Informationen über diese Erzeugnisse an eine europäische Datenbank zu übermitteln. Rechtsgrundlage für diese Datenbank ist Artikel 9 der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist nun dazu verpflichtet eine Datenbank zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) in Erzeugnissen einzurichten. Eine Übersicht über die aktuellen SVHC-Stoffe finden Sie hier.

Die Pflicht zur Eintragung in die Datenbank besteht wenn die produzierten, zusammengesetzten, importierten oder vertriebenen Erzeugnisse SVHC-Stoffe der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten.

Ziel der SCIP-Datenbank

Die SCIP-Datenbank [„Substances of Concern in articles, as such or in complex objects (Products)“] wurde geschaffen, um eine einheitliche Informationssammlung zu ermöglichen. Die erforderlichen Informationen betreffen die sichere Verwendung von Erzeugnissen und „komplexen Objekten“ (Produkten) mit einem bestimmten SVHC-Anteil. Erfasst werden beispielsweise der Name, die Konzentration sowie die Lokalisierung des SVHC-Stoffs.

Die daraus hervorgehende Informationssammlung steht vor allem abfallbehandelnden Unternehmen aber als auch Verbrauchern zur Verfügung. Die gesammelten SVHC-Daten sollen unter anderem zu einem verbesserten Risikomanagement im Rahmen der Abfallbehandlung und somit zu einer höheren Recyclingqualität beitragen. Auch die Verbraucheraufklärung sowie der Ersatz von SVHCs sollen gefördert werden.

Aktuelles

Am 16. September 2020 hat der Bundestag in seiner Abstimmung zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie die Pflicht zur Meldung in die SCIP-Datenbank für Unternehmen zunächst auf Artikel 9 der Abfallrahmenrichtlinie beschränkt. Am 9. Oktober 2020 hat der Bundesrat den beschriebenen Änderungen zugestimmt. Die entsprechende nationale Umsetzung der Datenbank erfolgt nun im Chemikaliengesetz.

Konkret wurde dabei beschlossen, dass im Chemikaliengesetz (ChemG) ein neuer §16 f eingefügt werden soll. Nach diesem besteht dann die Pflicht für Hersteller und Importeure von SVHC-haltigen Erzeugnissen die Informationen gemäß Art. 33 Absatz 1 der REACH-Verordnung der ECHA zur Verfügung zu stellen. Damit entfiele für Erzeugnishersteller und Importeure zunächst die unmittelbare Meldepflicht in die SCIP-Datenbank. Allerdings bleibt die Pflicht bestehen, die ECHA über die geforderten Informationen ab dem 5. Januar 2021 zu informieren.
Die genaue Umsetzung, auch bezüglich der Pflicht der Eintragung ich die SCIP-Datenbank, erfolgt anschließend durch ergänzende Rechtsverordnungen.

Im September 2021 wurde die Suche in der SCIP-Datenbank freigeschaltet. Die bisherigen Einträge in der Datenbank betreffen laut Mitteilung der ECHA v.a. Maschinen(-bauteile), Messinstrumente, elektronische Ausrüstung, Fahrzeug(-teile), Gummiprodukte und Möbel. Eine Recherche ist hier möglich.

Informationen der ECHA

Im Februar 2020 hatte die ECHA zunächst einen Datenbank-Prototyp veröffentlicht. Ende Oktober 2020 wurde dann die Vollversion der Datenbank freigeschaltet. Diesen finden Sie hier. Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen zur Übermittlung der Daten, ein FAQ sowie Informationen über den weiteren zeitlichen Verlauf finden Sie in englischer Sprache hier.
Zudem finden Sie hier eine Informationsgrafik, welche die ECHA erstellt hat.

In einem Webinar hat die ECHA Unternehmen über die Anforderungen und die Nutzung beziehungsweise die Datenübermittlung an die Datenbank informiert. Weitere Informationen zu dem Webinar finden Sie hier.

Neben dem Webinar stellt die ECHA auf Ihrer Internetseite weitere Informationen und unterstützende Materialien für Unternehmen zur Anwendung der SCIP-Datenbank bereit. Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, die Datenbank zu verstehen und die Informationsübermittlung vorzubereiten. Ebenfalls bietet die Europäische Chemikalienagentur in diesem Rahmen an, individuelle Fragen auch direkt an die dortigen Experten zu richten. Diesen sogenannten SCIP-Support der ECHA finden Sie hier.