Immobilien- und Standortgemeinschaften

Immobilien- und Standortgemeinschaften
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Erfolgreiche Handelsstandorte profitieren von einem attraktiven Umfeld, einer individuellen Gestaltung und einer lebendigen Handelsszene. Um diese Faktoren gezielt zu fördern, bilden sich vielerorts sogenannte „Immobilien- und Standortgemeinschaften“ (ISGs). Denn nur das gemeinsame Agieren von Händlern und Immobilieneigentümern führt zum Erfolg.

Diese Gemeinschaften sind meistens freiwillig organisiert und finanziert. Nur selten wird auf die Möglichkeit einer gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaft zurückgegriffen, obwohl dieses Instrument großes Potenzial bietet.

Freiwillige ISGs

Freiwillige Immobilien- und Standortgemeinschaften gehen häufig aus Werbegemeinschaften hervor, die den Kreis der Mitglieder um die Immobilieneigentümer erweitern. Die Finanzierung wird über die üblichen Mitgliedsbeiträge oder zweckgebundene Zuweisungen sichergestellt.

Im IHK-Bezirk gibt es ein paar freiwillige ISGs: in Neuss, in Kaarst, in Krefeld und in der Viersener Nordstadt

Gesetzliche ISGs

Das Land NRW hat mit dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften in NRW (ISGG) die Möglichkeit geschaffen, ein Satzungsgebiet zu definieren, in dem sich alle Immobilieneigentümer an den Kosten eines Maßnahmenkonzeptes beteiligen. Die Hürden zu einer solchen gesetzlichen ISG sind zwar hoch, die Anstrengung lohnt sich jedoch.

In NRW gibt es derzeit wenige gesetzliche ISGs, z.B. der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstrasse e.V. in Köln sowie in Gelsenkirchen, in Bergisch-Gladbach und in Wuppertal-Barmen.

Sie interessieren sich für die Einrichtung einer ISG?

Dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Erste Informationen finden Sie auch hier.