Gaststättenunterrichtung

Gaststättenunterrichtung
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Anmeldung

Hier gelangen Sie zur Anmeldung. Bitte beachten Sie unsere Hilfe zur Anmeldung.

Grundlage

Nach dem Gaststättengesetz ist für den Betrieb einer Gaststätte (Schank-, Speisewirtschaft, Beherbergungsbetrieb, auch Trinkhallen und Imbissstuben) eine staatliche Genehmigung (Gaststättenkonzession) erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Werden alkoholfreie Getränke und Speisen zum Verzehr vor Ort verkauft, handelt es sich um einen erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb. Erforderlich ist in diesem Fall eine Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung. Zwar sind auch dann die lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu beachten, es muss aber keine Unterrichtung im Sinne des Gaststättengesetzes stattfinden.

Die Konzession kann erteilt werden, wenn der Antragsteller über die Grundzüge der notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet wurde und mit ihnen als vertraut gelten kann.

 

Hinweis

Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind - nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozenten -  gute Deutschkenntnisse Voraussetzung. Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, die deutsche Sprache so gut zu beherrschen, dass er/sie die Unterrichtungsinhalte versteht. Sollte die IHK bei der Registrierung feststellen, dass keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind, kann er/sie nicht zur Unterrichtung zugelassen werden.

Rechtsfolgen

Eine falsche Behandlung von Lebensmitteln oder das Nichtbeachten der Hygienevorschriften beeinträchtigt die Qualität der Speisen und Getränke. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften werden Bußgelder verhängt. Sogar die Erlaubnis kann entzogen werden.

Inhalte

Schwerpunkte der Unterrichtung sind die lebensmittelrechtlichen Vorschriften für das Verabreichen von Getränken und zubereiteten Speisen sowie die Grundzüge

  • der Hygienevorschriften einschließlich des Bundesinfektionsschutzgesetzes,
  • des HACCP-Konzepts und der betrieblichen Eigenkontrolle,
  • des Lebensmittelgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen,
  • des Fleischbeschaugesetzes und der darauf gestützten Verordnungen,
  • des Milchrechtes,
  • des Getränkerechtes, insbesondere des Weinrechtes und des Bierrechtes,
  • des Getränkeschankanlagenrechtes und
  • des Jugendschutzes.

Termine

Wochentag

Datum

Uhrzeit

Veranstaltungsort

 Dienstag

30.01.2024

9:00-12:15

 IHK in Krefeld

 Donnerstag

15.02.2024

9:00-12:15

 IHK in Neuss

 Dienstag

19.03.2024 

9:00-12:15

 IHK in Neuss

 Dienstag

30.04.2024 

9:00-12:15

 IHK in Krefeld

 Dienstag

 28.05.2024

9:00-12:15

 IHK in Neuss

Donnerstag

13.06.2024

9:00-12:15

IHK in Neuss

Dienstag

27.08.2024

9:00-12:15

IHK in Krefeld

Donnerstag

05.09.2024

9:00-12:15

IHK in Neuss

Mittwoch

18.10.2024

9:00-12:15

IHK in Krefeld

Dienstag

05.11.2024

9:00-12:15

IHK in Krefeld

Dienstag

12.12.2024

9:00-12:15

IHK in Neuss

 Organisation

Anmeldung zur Unterrichtung

Bitte nutzen Sie unser Anmeldeportal, um sich online zu registrieren und zu einem Unterweisungstermin anzumelden. Bitte geben Sie Ihre persönlichen Kontaktdaten so an, wie sie auf Ihrem Personalausweis vermerkt sind. Diese benötigen wir für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. 

Die Unterrichtung beginnt pünktlich und die Teilnahme ist nur vorher registrierten Teilnehmern möglich, bei Verspätungen können Sie leider nicht mehr zugelassen werden und müssen an einem anderen Termin teilnehmen. 

Die Bescheinigung wird nicht ausgestellt, wenn Sie nicht ununterbrochen an der Unterrichtung teilnehmen oder offensichtlich unaufmerksam sind. 

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein, 80 Euro.

Bei Rücktritt/Storno werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 23 Euro, weniger als 4 Wochen 26 Euro, der Prüfungsgebühr erhoben. 

Ab sofort gibt es auch die Möglichkeit, die Gaststättenunterrichtungen in den folgenden Sprachen zu besuchen:

Italienisch: in der IHK Düsseldorf
Ansprechpartnerin: Frau Britta Siemers (0211 3557 344, siemers@duesseldorf.ihk.de)

Griechisch: in der Bergischen IHK
Ansprechpartnerin: Frau Sofia Ernst (0202 2490 501, s.ernst@bergische.ihk.de)

Türkisch: in der IHK Köln
Ansprechpartnerin: Frau Corinna Wasters (0221 1640 6860, corinna.wasters@koeln.ihk.de)

Chinesisch: in der IHK Köln
Ansprechpartnerin: Frau Corinna Wasters (0221 1640 6860, corinna.wasters@koeln.ihk.de)

Vietnamesisch: in der IHK Dortmund
Ansprechpartnerin: Frau Simone Linauer (0231 5417 281, s.linauer@dortmund.ihk.de)

 

Zweitschriften 

Bei verlorengegangenen Bescheinigungen haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Gebühr in Höhe von 26 Euro eine Zweitschrift ausstellen zu lassen. Laden Sie sich dazu aus dem Downloadbereich den Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift herunter, füllen diesen aus und senden uns diesen gerne per Mail an cigdem.vural@mittlerer-niederrhein.ihk.de.