Verpackungsgesetz: Pflichten für Betriebe

Verpackungsgesetz: Pflichten für Betriebe
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Abfall vermeiden – Rohstoffe sparen! Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gelten seit dem 1. Juli 2022 neue Pflichten: Unabhängig davon, welche Verpackung ein Unternehmen mit seinen Waren in Verkehr bringt, muss es sich seit diesem Zeitpunkt im Verpackungsregister LUCID registriert haben. Außerdem bestehen neue Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister. 

Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und weitere.

Die Pflichten für die Registrierung und Systembeteiligung von systembeteiligungspflichten Verpackungen, welche beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen bleiben weiterhin bestehen.

Somit ist auch der stationäre Einzel- /Handel von der Novellierung der bestehenden Gesetze betroffen.

Ergänzende Informationen finden Sie unter:
Verpackungsgesetz: Das müssen Sie beachten (ihk-krefeld.de)

Webinar-Präsentation für Händler

Am 12. Juli 2022 haben wir gemeinsam mit der „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ ein Webinar zu diesem Thema durchgeführt. Die Prästation mit den wichtigsten Inhalten finden Sie hier zum Download.