15 Prüfelemente zur Arbeitsschutz-Organisation

Es gehört zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die Umsetzung von Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz in geeigneter Weise zu organisieren. Eine Hilfestellung hierzu wurde im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), d. h. von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern unter Beteiligung der Sozialpartner, erarbeitet. Diese „GDA-Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ legt für die Aufsichtsdienste von Ländern und Unfallversicherung 15 Prüfelemente für die Beratung und Überwachung zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation fest.
Für Betriebe hat die GDA die 15 Prüfelemente in das Selbstbewertungstool GDA-ORGAcheck übersetzt, das Sie hier finden.
Es kann auch als pdf-Datei abgerufen werden und umfasst folgende Punkte:
- Verantwortung und Aufgabenübertragung
- Kontrolle der Arbeitsschutzaufgaben und -pflichten
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Arbeitsschutzausschuss
- Qualifikation für den Arbeitsschutz
- Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten
- Behördliche Auflagen
- Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz
- Beauftragte und Interessenvertretung
- Kommunikation und Verbesserung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Planung und Beschaffung
- Fremdfirmen und Lieferanten
- Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
Arbeitsschutzmanagementsysteme als Option
Eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation kann durch die freiwillige Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) erreicht werden. Damit wird die Verankerung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Führungsstrukturen und Abläufen eines Unternehmens nachhaltig unterstützt. Zur Auswahl, Entwicklung und Bewertung eines solchen Systems kann ein „Nationaler Leitfaden“ dienen, der hier abrufbar ist.
Auf seiner Grundlage können die Unfallversicherungsträger und die staatlichen Arbeitsschutzbehörden den Unternehmen eine freiwillige Überprüfung der Übereinstimmung (=Konformität) ihres AMS mit allgemeinen Systemanforderungen anbieten und das Ergebnis schriftlich bestätigen.