USA: Änderung bei Strafzöllen zum 01.09.2020 angekündigt

USA: Änderung bei Strafzöllen zum 01.09.2020 angekündigt
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Am 18. Oktober 2019 hat die USA Strafzölle gegen EU-Waren verhängt. Nach einer ersten Änderung der Zollsätze und des betroffenen Warenkreises im Februar 2020, ändern sich zum 1. September 2020 die betroffenen Warenkreise und Ursprungsländer, wenn auch nur geringfügig.

Diesmal bleiben die Zollsätze unverändert (15 Prozent auf Airbus-Flugzeuge/-teile und 25 Prozent auf andere europäische Waren). Allerdings werden bestimmte Produkte aus dem Vereinigten Königreich (Kekse) und Griechenland (Käse) gestrichen. Aufgenommen werden Produkte aus Deutschland und Frankreich (verschiedene Marmeladen).

Unternehmen sollten die Liste der betroffenen Waren überprüfen, um ihre eigenen HS-Codes zu finden. Die Liste wird in einer demnächst erscheinenden Bekanntmachung im Federal Register veröffentlicht. Die vorläufige Bekanntmachung ist hier abrufbar.

Eine erneute Änderung der Liste wird für den 8. Februar 2021 erwartet (180 Tage).

Hinweis: Die WTO-Entscheidung darüber, in welcher Höhe die EU wegen der Boeing-Subventionen wiederum Zölle gegen die USA verhängen kann, wird im Herbst 2020 erwartet. Die EU versucht seit Längerem mit den USA in beiden Fällen eine Verhandlungslösung zu erreichen, um neue beiderseitige Zölle zu vermeiden. Die USA haben dies bis zuletzt abgelehnt.

 Hintergrund

Wegen der Subventionierung von Airbus erheben die USA seit dem 18. Oktober 2019 gegen die EU Zölle in Höhe von rund 7,5 Milliarden US-Dollar. Der EU-US-Handelskonflikt geht damit in die nächste Runde. Davon betroffen sind neben fertigen Flugzeugen, für die ein zusätzlicher Zoll in Höhe von 10 Prozent gilt, im Wesentlichen Wein, alkoholische Getränke, Lebensmittel wie Butter und Käse, Bücher, Schneidewerkzeuge, Textilien und Baumaschinen, elektrische Kleingeräte sowie optische Teile wie Linsen für Kameras. Für diese Waren gilt ein Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent.

Eine Übersicht der betroffenen Güter, die sogenannte Section 301, ist auf der Internetseite des „Office of the United States Trade Representative (USTR)“ veröffentlicht. Der Annex A enthält eine verbindliche Übersicht der betroffenen Güter und  EU-Staaten.

Aus deutscher Sicht sind im Besonderen Weine, alkoholische Getränke, Schneidewerkzeugzeuge, elektrische Kleingeräte, Maschinen und Maschinenteile sowie optische Teile betroffen. Die US-Zusatzzölle gelten gegen Ursprungserzeugnisse Deutschlands und der übrigen EU-Staaten. Gleiches gilt grundsätzlich auch bei Warenmarkierungen wie beispielsweise „Made in Germany“.