Änderungen bei Lieferungen an britsche Endkunden

Änderungen bei Lieferungen an britsche Endkunden
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Mit dem vollzogenen Brexit haben sich viele Änderungen im Verhältnis zu Großbritannien ergeben. Dies gilt auch für Warenlieferungen an britische Endkunden.

Lieferungen an britische Endkunden mit einem Wert unter 135 GBP

Warenlieferungen aus dem Ausland, deren Wert 135 britische Pfund (GBP) nicht übersteigt, und die von Unternehmern an britische Endkunden versand werden, unterliegen seit Anfang 2021 der britischen Mehrwertsteuer. Dabei bezieht sich der Wert von 135 GBP in der Regel auf den Netto-Verkaufspreis. Ausgenommen sind Transport- und Versicherungskosten, solange sie nicht im Verkaufspreis integriert und auf der Rechnung ausgewiesen sind. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies eine Pflicht zur umsatzsteuerlichen Registrierung in Großbritannien.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Lieferungen, deren Warenwert die Grenze von 135 GBP übersteigt, die an ein britisches Unternehmen geliefert werden oder die über einen Onlinemarktplatz (OMP) durchgeführt werden. In diesen Fällen sind gegebenfalls andere Regelungen zu beachten.

Einbindung eines Onlinemarktplatzes (OMP)

Wenn die oben genannte Lieferungen unter Mithilfe eines OMP durchgeführt wird, ist der OMP für die Abwicklung der umsatzsteuerlichen Regelungen zuständig und muss sich in Großbritannien registrieren lassen. Ein OMP ist nach der Definition der britischen Steuerbehörde ein Unternehmen, dass eine Webseite oder App betreibt, um den Warenverkauf an einen Kunden abzuwickeln. Darüber hinaus müssen alle der folgenden Punkte "in irgendeiner Art und Weise" erfüllt sein:

  • Festlegung der Bedingungen für die Lieferungen der Waren an die Kunden,
  • Beteiligung an Autorisierung oder Abwicklung der Zahlungen von Kunden und 
  • Beteiligung an Bestellung oder Lieferung der Waren.

Weitere Informationen

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer (Auslandshandelskammer, AHK) Großbritannien hat zu der Sachlage ein ausführliches Merkblatt erstellt. Darüber hinaus finden Sie auf der Webseite der AHK weitere Informationen rund um die steuerliche Registrierung in Großbritannien.