Großbritannien: Der Brexit und seine Folgen

Großbritannien: Der Brexit und seine Folgen
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EORI-Nummer

Für alle Warenlieferungen nach Großbritannien ist seit dem 01.01.2021 eine Zollanmeldung notwendig. Voraussetzung dafür ist eine EORI-Nummer, die dem Exporteur vom Zoll auf Antrag zugeteilt wird.

Alle Informationen zur EORI-Nummer sowie die Möglichkeit zur Beantragung finden Sie auf der Webseite des Zolls.

Ausfuhranmeldung

Ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 kg ist zwingend eine Ausfuhranmeldung notwendig. Diese ist elektronisch über das System ATLAS an den Zoll abzugeben.

Wie Sie die Ausfuhranmeldung abgeben können, lesen Sie hier: Die elektronische Ausfuhranmeldung ATLAS.

Bei der Erstellung einer Anmeldung ist das „Merkblatts für Ausfuhranmeldungen, summarische Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ des Zolls hilfreich.

Zolltarifnummer

Grundsätzlich sind bei der Ausfuhranmeldung die Zolltarifnummer der Waren anzugeben. Eine Erklärung sowie Hinweise zur Identifizierung der Zolltarifnummer finden Sie hier: Informationen zur Zolltarifnummer / Einreihung.

Exportkontrolle

Durch den Brexit haben sich auch die exportkontrollrechtlichen Rahmenbedingungen geändert. Ein Merkblatt des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert dazu ausführlich.

Umsatzsteuer

Seit dem 1. Januar 2021 wird Großbritannien aus steuerlicher Sicht als Drittland behandelt.

Jedoch gilt für Nordirland aufgrund des Austrittsabkommens zwischen der EU und Großbritannien ein Sonderstatus. Lieferungen nach Nordirland werden wie innergemeinschaftliche Lieferungen erhalten. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des nordirischen Unternehmers muss das Präfix "XI" haben. Weitere Informationen zur steuerlichen Betrachtung finden Sie hier: Brexit: Änderungen der umsatzsteuerlichen Regelungen.

Handels- und Kooperationsabkommen

Kurz vor Ende der Übergangsfrist konnten sich die Europäische Union und Großbritannien noch auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) einigen. Dieses ist seit dem 01.01.2021 vorläufig anwendbar und gilt insbesondere für die Bereiche Warenursprung und Präferenzen.

Die Regelungen finden Sie zusammengefasst auf der Webseite des Zolls.

Die EU-Kommission hat in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten und Wirtschaftsverbänden Leitfäden zur Präferenzbehandlung, zum Ursprung und zu den Zollverfahren im Rahmen der neuen Beziehungen zum Vereinigten Königreich erarbeitet. Die Leitfäden sollen fortlaufend aktualisiert werden und sollen Sie bei der Auslegung der neuen Ursprungsregeln und bei der Anpassung Ihrer Zollprozesse im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich unterstützen. Die Leitfäden finden Sie hier: https://ec.europa.eu/taxation_customs/uk_withdrawal_en.

Zollsätze in Großbritannien - UK Global Tariff

Auf der Webseite UK Global Tariff können Sie die Zollsätze Großbritanniens recherchieren, die seit dem 1. Januar 2021 gelten.

CE-Kennzeichnung

Das britische Ministerium für Wirtschaft und Handel hat in einer Pressemitteilung am 1. August 2023 mitgeteilt, dass das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen wird. Damit entfällt die Pflicht zur Umstellung auf das UKCA-Label. Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Das UKCA-Label kann freiwillig verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Germany Trade and Invest (GTAI).