Neue Pflichten bei der Lebensmittelkennzeichnung

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Stand: 09.12.2014

Inhaltsstoffe, Allergene, Schriftgröße – eine EU-Verordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln neu. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist betroffene Mitgliedsunternehmen darauf hin, dass die sogenannte Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) am 13. Dezember in Kraft tritt. „Neu sind nicht nur einzelne Vorschriften. Neu ist auch, dass zu diesen Angaben neben Herstellern und stationäre Händlern auch Online-Händler, Gastronomen und Kantinenbetreiber verpflichtet sind“, betont Romy Seifert, Referentin im IHK-Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung. „So müssen Online-Händler dem Kunden bereits vor der Bestellung die neuen Informationen zur Verfügung stellen. Sonst drohen Abmahnungen.“

Zu den neuen Vorgaben gehört die sogenannte Allergenkennzeichnung. So müssen Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, im Zutatenverzeichnis auf verpackten und nicht verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden. „Gastronomen und Kantinenbetreiber können ihre Gäste auch weiterhin mündlich über die in Speisen enthaltenen Allergene informieren“, erläutert Seifert. „Basis für diese Information muss allerdings eine für Gäste und Behörden leicht zugängliche schriftliche Dokumentation sein.“

Einzelheiten und alle weiteren Vorschriften sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden (www.bmel.de). Bei der IHK Mittlerer Niederrhein steht Romy Seifert, Tel. 02161 241-135, E-Mail: seifert@moenchengladbach.ihk.de, den Unternehmen als Ansprechpartnerin zum Thema Lebensmittel-Informationsverordnung zur Verfügung.