Umgang mit dem neuen Mindestlohn: Veranstaltung gibt Tipps

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Stand: 08.12.2014

Der ab dem 1. Januar geltende gesetzliche Mindestlohn wird viele Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Die Inhalte des neuen Mindestlohngesetzes sollten Unternehmer kennen. Denn: Verstöße gegen dieses Gesetz können mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden. Andererseits gilt der Mindestlohn nicht für alle Beschäftigten. Die IHK Mittlerer Niederrhein, die IHK zu Düsseldorf und die Düsseldorfer Arbeitgeberverbände e.V. laden unter dem Titel „Umgang mit dem neuen Mindestlohn“ für Dienstag, 16. Dezember, 16 bis 18 Uhr, zu einer Veranstaltung in die IHK Düsseldorf, Raum 302, Ernst-Schneider-Platz 1, ein.

Diskutiert wird die Frage, wie ein optimaler Umgang mit dem Mindestlohngesetz aussehen könnte. Referent ist Rechtsanwalt Alexander Jarre, Geschäftsführer der Düsseldorfer Arbeitgeberverbände. Themen sind unter anderem: Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes, Haftungsrisiken für Auftraggeber, Auswirkung auf die Beschäftigung von Praktikanten, Gestaltung von Arbeitszeitkonten, Sanktionen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und Übergangsregelungen für Tarifentgelte.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist per E-Mail (ehlen@duesseldorf.ihk.de) oder im Internet erforderlich: www.duesseldorf.ihk.de. Informationen erteilt Markus Nasch, Tel. 0211 35 57-239 (E-Mail: nasch@duesseldorf.ihk.de).