Energieaudit wird für Großbetriebe zur Pflicht

Energieaudit wird für Großbetriebe zur Pflicht
© Gina Sanders - Fotolia.com

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 30.03.2015

Wo wird im Betrieb eigentlich wie viel Energie verbraucht – und welches Einsparpotenzial gibt es? Solche Fragen kann ein Energieaudit beantworten. Für größere Unternehmen wird ein solches Audit ab diesem Jahr zur Pflicht. Betriebe, die laut Definition der EU nicht als „klein“ oder „mittelgroß“ (KMU) gelten und weder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 noch ein Umweltmanagementsystem nach EMAS vorhalten, müssen bis zum 5. Dezember ein Energieaudit durchgeführt haben. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Novelle des Energiedienstleistungs-Gesetzes als nationale Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein informiert betroffene Unternehmen kostenfrei am 16. April ab 14 Uhr in der IHK in Neuss.

Welche Unternehmen sind betroffen?
Etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland sind von der Neuregelung direkt betroffen. Jedes Unternehmen sollte prüfen, ob die KMU-Kriterien tatsächlich zutreffen. „KMU“ steht für „kleine und mittlere Unternehmen“. Laut EU-Begriffsbestimmung sind für die Einstufung zwei Faktoren ausschlaggebend: die Zahl der Mitarbeiter sowie der Umsatz oder die Bilanzsumme. Als „groß“ gelten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sowie einem Umsatz von mehr als 50 Mio. oder einer Bilanzsumme von 43 Mio. Euro. Keine „KMU“ sind unabhängig von Größe und Umsatz definitionsgemäß auch alle Unternehmen, deren Kapital zu 25 Prozent oder mehr von der öffentlichen Hand gehalten wird. Unternehmen, die ihrer Auditpflicht nicht nachkommen, drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

„Das produzierende Gewerbe war bisher im Rahmen der Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer und der EEG-Umlage ohnehin in der Pflicht“, erklärt Jochen Ohligs, Energieeffizienz-Lotse der IHK Mittlerer Niederrhein. „Das neue Gesetz betrifft auch Handel, Banken, Versicherungen, Kliniken, Verwaltungen und insbesondere Unternehmensbeteiligungen sowie verbundene Unternehmen.“

Was ist ein Energieaudit?
Das Gesetz schreibt vor, dass ein Energieaudit gemäß den Vorgaben der DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) aufzubauen ist. Laut dieser Norm bezieht sich ein Energieaudit immer auf eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation. Ziel ist es, die Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und darüber zu berichten. Details erläutert ein Merkblatt des zuständigen Bundesamts für Ausfuhr (BAFA).

Wer kann ein Energieaudit durchführen?
Die Zulassung zur Durchführung von Energieaudits wird im Energiedienstleistungs-Gesetzes definiert: „Das Energieaudit ist von einer Person durchzuführen, die aufgrund ihrer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung und praktischen Erfahrung über die erforderliche Fachkunde zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Energieaudits verfügt.“ Die Fachkunde erfordert eine einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der „praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden“. Das BAFA hat dazu ein Merkblatt erarbeitet und wird auch eine Energieauditorenliste veröffentlichen. Eine Internetplattform zur Eintragung in diese Liste ist freigeschaltet (www.bafa.de).

Wie können sich Unternehmen auf die Auditpflicht vorbereiten?
Die IHK bietet vom 20. Mai bis zum 24. Juni die Weiterbildung „Interne/r Energieauditor/-in (IHK)“ an. Dabei wird das notwendige Know-how vermittelt. Weitere Informationen unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de. In das Fenster „Suche“ die Kennung T046-ZK115 eingeben.
Außerdem informiert die IHK betroffene Unternehmen am 16. April ab 14 Uhr in der IHK in Neuss, Friedrichstraße 40. Die Teilnahme an der Veranstaltung „Pflicht-Energieaudit nach DIN EN 16247-1“ ist kostenfrei. Anmeldung per E-Mail bei Energieeffizienz-Lotse Jochen Ohligs, Tel. 02131 9268-542, E-Mail: ohligsj@neuss.ihk.de. Er informiert die Mitgliedsunternehmen kostenfrei telefonisch, per E-Mail oder vor Ort im Betrieb.