IHK warnt eBay-Händler vor Abmahnungen

IHK warnt eBay-Händler vor Abmahnungen
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Stand: 09.10.2015

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht eBay-Händler darauf aufmerksam, dass sie ihr Angebot auf der Verkaufsplattform sorgsam auf die Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern prüfen sollten. Der IHK ist bekannt geworden, dass der IDO Interessenverband aus Leverkusen mehrmals Verstöße gegen die Informationspflichten zum Mängelhaftungsrecht, zur Datenspeicherung und zu den Versandkosten abgemahnt hat.

„Konkret mahnt der IDO Interessenverband ab, dass über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren nicht informiert wurde“, erklärt Romy Seifert, Rechtsreferentin bei der IHK Mittlerer Niederrhein. „Außerdem ist bemängelt worden, dass der eBay-Händler den Kunden nicht darüber unterrichtet hat, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss von ihm gespeichert wird.“ Auch die fehlende Angabe von Auslandsversandkosten sei abgemahnt worden.

„Bei der Einstellung des Angebots in eBay sollten Händler darauf achten, ob der weltweite Versand gewollt ist oder nur gewisse Länder beliefert werden sollen“, rät Seifert. Die Versandkosten für das konkrete Produkt in die jeweiligen Länder müsse der eBay-Händler ermitteln und in einer Versandkostentabelle angeben.