Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
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Stand: 24.09.2015

Auf Elektro- und Elektronikgerätehändler kommen Veränderungen zu. Unternehmen, die auf mehr als 400 Quadratmetern elektronische oder elektrische Produkte vertreiben oder als Online-Händler solcher Waren über mehr als 400 Quadratmeter Lagerfläche verfügen, müssen künftig Altgeräte zurücknehmen, deren Kantenlänge weniger als 25 Zentimeter beträgt. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein lädt betroffene Betriebe gemeinsam mit dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein/Wupper für Dienstag, 20. Oktober 2015, 14 Uhr, in die IHK in Neuss, Friedrichstraße 40, zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung ein.

Am 2. Juli 2015 hat der Bundestag das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, verabschiedet. „Neben der Rücknahmepflicht für den Handel wird es demnächst auch eine Registrierungspflicht für Hersteller geben“, erläutert Jürgen Zander, Referent des IHK-Geschäftsbereichs Innovation / Umwelt. Die Registrierung erfolgt bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (www.stiftung-ear.de). „Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass mehr alte Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden“, erklärt Zander. „Das Recycling wird durch mehr Nachweise, Zertifizierungen und Anzeigepflichten transparenter.“ Die Veröffentlichung des Gesetzes und der Kostenverordnung im Bundesgesetzblatt ist für Ende Oktober 2015 geplant. „Von da an bleiben den Unternehmen neun Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren“, so Zander.

Unternehmen, die an der Informationsveranstaltung der IHK teilnehmen möchten, können sich bei Jürgen Zander (Tel. 02131 9268-570, E-Mail: zander@neuss.ihk.de) anmelden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/11945.