Unternehmen können Stellung zum neuen LEP nehmen

Unternehmen können Stellung zum neuen LEP nehmen
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Stand: 01.12.2015

Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) liegt erneut öffentlich aus. Bis zum 15. Januar ist er auf der Internetseite der Staatskanzlei zu finden. Der LEP schafft für die nächsten 15 bis 20 Jahre die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens.

Während der ersten Offenlage waren 1.400 Stellungnahmen bei der Staatskanzlei eingegangen. Danach wurde der Entwurf vollständig überarbeitet. Es wurden Festlegungen reduziert und einige Ziele aus rechtlichen Gründen in Grundsätze umgeändert. So wurde beispielsweise das Ziel „Klimaschutzplan“ gestrichen, und das sogenannte „Fünf-Hektar-Ziel“ wurde zum Grundsatz „Leitbild ‚flächensparende Siedlungsentwicklung‘“. Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen sind in der nun vorliegenden Version des LEP in einer Tabelle dargestellt.

Die Verfahrensunterlagen können auf der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen eingesehen und heruntergeladen werden (https://land.nrw/de/thema/landesplanung). Unternehmen können Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen bis zum Ende der öffentlichen Auslegung entweder elektronisch über „Beteiligung-Online“ (https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_lep_2015/start.php), per E-Mail (landesplanung@stk.nrw.de) oder per Post an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Fürstenwall 25 in 40219 Düsseldorf, übermitteln.

Die IHK Mittlerer Niederrhein bittet darum, dass Unternehmen ihre Hinweise zum LEP-Entwurf bis spätestens zum 14. Dezember zusätzlich Bernd Neffgen (neffgen@krefeld.ihk.de), dem Geschäftsführer des IHK-Bereichs Standortpolitik, zukommen lassen, da auch die nordrhein-westfälischen IHKs und Handwerkskammern eine gemeinsame Stellungnahme abgeben.