Zollrecht für Manager: IHK informiert kostenlos

Zollrecht für Manager: IHK informiert kostenlos
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Stand: 11.11.2015

Fehlerhafte Angaben zu den Bemessungsgrundlagen für die Berechnung von Zöllen führen immer wieder dazu, dass Importunternehmen teilweise empfindlich hohe Bußgelder zahlen müssen. Zur Vorbeugung bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein am 23. November, 9 bis 12 Uhr, eine kostenlose Informationsveranstaltung in der IHK in Mönchengladbach, Bismarckstraße 109, mit dem Titel „Zollrecht für Manager: Schnittstelle Zollwert & Verrechnungspreis“ an.

Bei Einfuhrgeschäften ist der Importeur dafür zuständig, der Zollverwaltung die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Zölle und Steuern mitzuteilen. „Leider werden dabei immer wieder Fehler gemacht“, berichtet Jörg Schouren, Zollrechtsexperte der IHK Mittlerer Niederrhein. „Bei nachträglichen Prüfungen durch die Zollverwaltung kommen diese Fehler ans Tageslicht, dann drohen den Unternehmen Bußgelder.“  

Wie werden die Bemessungsgrundlagen korrekt ermittelt? Durch welche Faktoren werden sie beeinflusst? Welche Methoden der Zollwertermittlung und welche Grundlagen des Zollwertrechts sollten Unternehmen, die importieren, kennen? Auf diese Fragen gibt die IHK in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY Ernst & Young GmbH Antworten. Die Veranstaltung richtet sich nicht nur an die Zollexperten der Unternehmen, sondern explizit auch an kaufmännische Führungskräfte.

Um eine Anmeldung bei Dorothee Joerissen (Tel. 02131 9268-568, E-Mail: joerissen@neuss.ihk.de) wird gebeten.